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Pflichtteil-Rechner (Erbe enterbt)

Berechne den Pflichtteil eines enterbten Angehörigen: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, bezogen auf den Nachlasswert (§ 2303 BGB, Orientierung).

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Pflichtteil 75.000
Pflichtteilsquote 25 %
Gesetzlicher Erbteil 50 %

Formel: Pflichtteil = gesetzliche Erbquote × 1/2 × Nachlasswert

Eingaben ändern sich live – keine Anmeldung, keine Daten verlassen deinen Browser.

Wer als naher Angehöriger enterbt wird, hat regelmäßig Anspruch auf den Pflichtteil: einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge, Ehegatten und – wenn keine Kinder vorhanden sind – die Eltern. Dieser Rechner liefert eine Orientierung; der gesetzliche Erbteil hängt vom Güterstand und der Familiensituation ab. Wähle die zutreffende Quote oder ermittle sie zuvor mit dem Rechner zur gesetzlichen Erbfolge.

So funktioniert's

  1. Nettowert des Nachlasses eingeben (Vermögen minus Schulden).
  2. Den gesetzlichen Erbteil des Pflichtteilsberechtigten wählen.
  3. Pflichtteil und Pflichtteilsquote ablesen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Wer gesetzlich z. B. 1/4 erben würde, erhält als Pflichtteil 1/8 des Nachlasswertes in Geld.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge (Kinder, Enkel), der Ehegatte und – sofern keine Abkömmlinge vorhanden sind – die Eltern des Erblassers. Geschwister haben keinen Pflichtteil.

Ist der Pflichtteil ein Erbteil?

Nein. Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht Erbe, sondern hat einen reinen Geldanspruch gegen die Erben in Höhe seiner Pflichtteilsquote.

Welcher Wert ist maßgeblich?

Maßgeblich ist der Reinnachlass zum Todeszeitpunkt: das Vermögen abzüglich der Verbindlichkeiten. Schenkungen der letzten zehn Jahre können den Pflichtteil zusätzlich erhöhen (Pflichtteilsergänzung).

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