Zum Inhalt springen
AllesWiki

Schenkungssteuer-Rechner (Freibetrag & Steuersatz)

Berechne die Schenkungssteuer aus dem Schenkungswert und dem Verwandtschaftsgrad: 10-Jahres-Freibetrag und Steuersatz nach Steuerklasse (ErbStG, Stand 2026).

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Schenkungssteuer 11.000
Persönlicher Freibetrag 400.000
Steuerpflichtiger Erwerb 100.000
Steuersatz 11 %
Steuerklasse 1

Formel: Steuer = (Schenkungswert − Freibetrag) × Steuersatz (§ 19 ErbStG)

Eingaben ändern sich live – keine Anmeldung, keine Daten verlassen deinen Browser.

Schenkungen unterliegen der gleichen Steuer wie Erbschaften. Der persönliche Freibetrag kann alle zehn Jahre neu genutzt werden – wer früh und gestaffelt schenkt, kann die Steuer deutlich senken. Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Orientierung nach dem ErbStG (Stand 2026) und berücksichtigt keine Sonderfälle wie Nießbrauchabzug oder Begünstigungen für Betriebsvermögen.

So funktioniert's

  1. Wert der Schenkung eingeben.
  2. Verwandtschaftsverhältnis zum Schenker wählen.
  3. Freibetrag, Steuersatz und voraussichtliche Steuer ablesen.

Häufige Fragen

Wie oft gilt der Freibetrag?

Der persönliche Freibetrag steht alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet.

Unterscheidet sich der Freibetrag von der Erbschaft?

Die Beträge sind bei Schenkungen meist gleich. Eine Ausnahme bilden Eltern: Sie erhalten beim Erbfall 100.000 €, bei einer Schenkung dagegen nur 20.000 € (Steuerklasse II).

Wie spare ich Schenkungssteuer?

Durch zeitlich gestaffelte Schenkungen alle zehn Jahre lässt sich der Freibetrag mehrfach nutzen. Auch die Übertragung gegen Nießbrauchvorbehalt kann die Bemessungsgrundlage senken.

Muss jede Schenkung gemeldet werden?

Eine Schenkung ist dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. Auch steuerfreie Zuwendungen unterhalb des Freibetrags können meldepflichtig sein.

Verwandte Rechner