Wer erbt, muss unter Umständen Steuern zahlen. Wie hoch diese ausfallen, hängt vor allem davon ab, wie nah man mit dem Verstorbenen verwandt war und wie groß das Erbe ist. Dank großzügiger Freibeträge bleiben viele kleinere Erbschaften jedoch komplett steuerfrei.
Wie funktioniert die Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftssteuer wird auf das Vermögen erhoben, das durch einen Erbfall übergeht. Entscheidend sind zwei Faktoren: die Steuerklasse, die sich aus dem Verwandtschaftsverhältnis ergibt, und der persönliche Freibetrag. Nur der Teil des Erbes, der den Freibetrag übersteigt, wird überhaupt besteuert.
Es gibt drei Steuerklassen:
- Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern (beim Erbfall)
- Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder
- Steuerklasse III: alle übrigen, etwa entfernte Verwandte und nicht verwandte Personen
Je näher die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz.
Die Freibeträge im Überblick
Die Freibeträge sind nach Verwandtschaftsgrad gestaffelt. Besonders hoch sind sie für die engste Familie: Ehepartner und Kinder profitieren von deutlich größeren steuerfreien Beträgen als entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen. Dadurch bleibt für nahe Angehörige oft ein erheblicher Teil des Erbes steuerfrei.
Liegt das Erbe unter dem jeweiligen Freibetrag, fällt gar keine Erbschaftssteuer an. Erst der darüber hinausgehende Betrag wird mit einem Steuersatz belegt, der mit der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs steigt. Eine erste Einschätzung – ausdrücklich nur als Orientierung, nicht als verbindliche Berechnung – liefert der Erbschaftssteuer-Rechner.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung
Erbt ein Kind von einem Elternteil einen Betrag, der unterhalb des für Kinder geltenden Freibetrags liegt, bleibt das Erbe steuerfrei. Übersteigt das Erbe den Freibetrag, wird nur die Differenz besteuert – und das mit dem niedrigen Steuersatz der Steuerklasse I. Erbt dagegen eine nicht verwandte Person denselben Betrag, fällt wegen des deutlich kleineren Freibetrags und des höheren Steuersatzes wesentlich mehr Steuer an.
Schenkung als Gestaltungsmöglichkeit
Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Wer Vermögen frühzeitig durch Schenkungen überträgt, kann die Freibeträge daher mehrfach ausschöpfen und so die spätere Steuerlast senken. Für Schenkungen gelten ähnliche Regeln wie beim Erben; abschätzen lässt sich die mögliche Belastung mit dem Schenkungssteuer-Rechner. Wer zudem einen Pflichtteil erhält, kann mit dem Pflichtteil-Rechner den zugrunde liegenden Betrag ermitteln.
Häufige Fragen
Muss ich auf jedes Erbe Steuern zahlen? Nein. Liegt das Erbe unter deinem persönlichen Freibetrag, fällt keine Erbschaftssteuer an. Gerade bei naher Verwandtschaft sind die Freibeträge hoch.
Wie wirkt sich der Verwandtschaftsgrad aus? Je näher du mit dem Verstorbenen verwandt bist, desto höher dein Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz. Entfernte oder nicht verwandte Erben zahlen deutlich mehr.
Kann ich die Freibeträge mehrfach nutzen? Bei Schenkungen ja: Die Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Frühzeitige Übertragungen können daher Steuern sparen.
Diese Inhalte ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Genannte Beträge sind allgemein und sollten im Einzelfall geprüft werden.