Stirbt ein Mensch ohne Testament, bestimmt das Gesetz, wer das Erbe erhält. Diese Regelung nennt man gesetzliche Erbfolge. Sie sorgt dafür, dass das Vermögen geordnet an die nächsten Angehörigen übergeht – auch wenn der Verstorbene nichts schriftlich festgelegt hat.
Was bedeutet gesetzliche Erbfolge?
Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn kein wirksames Testament oder kein Erbvertrag vorliegt. Das Gesetz teilt die Verwandten in sogenannte Ordnungen ein und legt fest, in welcher Reihenfolge sie erben. Verwandte einer näheren Ordnung schließen entferntere komplett aus.
Die wichtigsten Ordnungen sind:
- 1. Ordnung: Kinder und deren Nachkommen (Enkel, Urenkel)
- 2. Ordnung: Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen)
- 3. Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen
Solange es Erben der ersten Ordnung gibt, kommen die zweite und dritte gar nicht zum Zug. Leben die Kinder noch, erben sie zu gleichen Teilen; ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen Kinder an seine Stelle.
Die Rolle des Ehepartners
Der Ehepartner nimmt eine Sonderstellung ein, denn er ist nicht mit dem Verstorbenen verwandt, erbt aber dennoch. Wie viel ihm zusteht, hängt davon ab, welche Verwandten daneben erben und in welchem Güterstand die Ehe geführt wurde.
Bei der häufigsten Konstellation – Zugewinngemeinschaft, Ehepartner und Kinder – erhält der überlebende Ehepartner üblicherweise die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte teilen sich die Kinder. Gibt es keine Kinder, aber noch Eltern oder Geschwister des Verstorbenen, steigt der Anteil des Ehepartners deutlich. Die genauen Quoten lassen sich mit dem Rechner zur gesetzlichen Erbfolge für die jeweilige Familiensituation ermitteln.
Ein einfaches Beispiel
Ein verheirateter Mann stirbt und hinterlässt seine Frau und zwei Kinder, ohne Testament, im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Ehefrau erhält die Hälfte, die beiden Kinder teilen sich die andere Hälfte – jedes Kind bekommt also ein Viertel des Nachlasses. Hätte das Paar keine Kinder, würde die Ehefrau einen größeren Anteil erben, und die Eltern des Verstorbenen kämen ergänzend zum Zug.
Was die gesetzliche Erbfolge nicht regelt
Wer eine andere Verteilung wünscht – etwa weil ein unverheirateter Partner versorgt werden soll oder einzelne Erben mehr erhalten sollen – muss ein Testament oder einen Erbvertrag errichten. Unverheiratete Partner und gute Freunde erben nach dem Gesetz nämlich gar nichts, egal wie eng die Beziehung war. Auch wer Angehörige enterben möchte, kommt am sogenannten Pflichtteil nicht ohne Weiteres vorbei. Wie hoch das Erbe steuerlich belastet wird, lässt sich vorab mit dem Erbschaftssteuer-Rechner abschätzen.
Häufige Fragen
Erbt mein Ehepartner automatisch alles? Nein. Neben dem Ehepartner erben in der Regel auch Kinder oder andere Verwandte. Nur wenn keine erbberechtigten Verwandten vorhanden sind, kann der Ehepartner den gesamten Nachlass erhalten.
Erben unverheiratete Lebenspartner? Nach der gesetzlichen Erbfolge nicht. Wer einen unverheirateten Partner absichern will, sollte ihn ausdrücklich in einem Testament bedenken.
Was passiert, wenn es gar keine Verwandten gibt? Sind keine erbberechtigten Personen auffindbar, fällt der Nachlass schließlich an den Staat. Das ist aber die absolute Ausnahme.
Diese Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung und stellen nur eine allgemeine Erklärung dar.