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Recht & Soziales · Anleitung

Erbe ausschlagen in 5 Schritten

Überschuldeter Nachlass? So schlägst du ein Erbe fristgerecht aus, beachtest die Sechs-Wochen-Frist und vermeidest die Haftung für Schulden des Erblassers.

Aktualisiert: 2026-06-18

In 5 Schritten

  1. 1 Nachlass prüfen
  2. 2 Sechs-Wochen-Frist beachten
  3. 3 Erklärung vorbereiten
  4. 4 Ausschlagung beim Nachlassgericht erklären
  5. 5 Folgen für weitere Erben klären

Eine Erbschaft kann nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden mit sich bringen. Wer nicht für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen haften will, kann das Erbe ausschlagen – allerdings nur innerhalb einer kurzen Frist. Diese Anleitung erklärt das Vorgehen. Sie ist keine Rechtsberatung.

Schritt 1: Nachlass prüfen

Verschaffe dir möglichst schnell einen Überblick über Vermögen und Schulden. Gibt es Immobilien, Konten, aber auch Kredite oder Bürgschaften? Ist unklar, wer überhaupt erbt, hilft der Rechner zur gesetzlichen Erbfolge bei der Einordnung deiner Stellung.

Schritt 2: Sechs-Wochen-Frist beachten

Die Ausschlagung ist nur innerhalb von sechs Wochen möglich, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem du von der Erbschaft und dem Grund deiner Berufung erfährst. Lebte der Erblasser im Ausland oder hältst du dich im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Schritt 3: Erklärung vorbereiten

Die Ausschlagung muss eindeutig erklärt werden. Halte deine Personalien, das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und dessen Sterbedaten bereit. Überlege auch, ob du für deine Kinder ausschlagen musst, falls die Erbschaft sonst auf sie übergeht.

Schritt 4: Ausschlagung beim Nachlassgericht erklären

Die Erklärung erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht, entweder zur Niederschrift dort oder in notariell beglaubigter Form. Eine formlose E-Mail genügt nicht. Es fallen Gebühren an, die sich am Wert des Nachlasses orientieren.

Schritt 5: Folgen für weitere Erben klären

Mit der Ausschlagung rückst du so nach, als hättest du nie geerbt. Die Erbschaft geht dann an die nächsten Erben über, oft an deine Kinder. Informiere betroffene Angehörige, damit auch sie die Frist nicht versäumen. Annimmst du das Erbe, helfen Erbschaftssteuer-Rechner und Pflichtteil-Rechner bei der weiteren Planung.

Tipps

  • Wer Nachlassgegenstände an sich nimmt oder über Konten verfügt, kann die Erbschaft stillschweigend annehmen.
  • Bei unklarer Lage kann statt einer Ausschlagung auch eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz sinnvoll sein.
  • Lass dich bei überschuldeten oder unübersichtlichen Nachlässen rechtlich beraten.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit zum Ausschlagen? In der Regel sechs Wochen ab Kenntnis von Erbschaft und Berufungsgrund, im Auslandsfall sechs Monate.

Was passiert mit dem Pflichtteil? Wer ausschlägt, verliert grundsätzlich auch den Pflichtteilsanspruch. In Sonderfällen, etwa bei Beschränkungen im Testament, gibt es Ausnahmen.

Kann ich nur die Schulden ausschlagen? Nein. Du kannst nur das gesamte Erbe annehmen oder ausschlagen, nicht einzelne Teile.

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