Wer Vermögen schon zu Lebzeiten überträgt, kann Steuern sparen und seine Nachfolge frühzeitig regeln. Dabei sind Freibeträge, Pflichtteilsfragen und Formvorschriften zu beachten. Diese Anleitung gibt einen Überblick. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Schritt 1: Ziel der Schenkung klären
Überlege, was du wem und warum schenken willst – etwa eine Immobilie an ein Kind oder Geld an den Ehepartner. Kläre auch, ob du dir Rechte vorbehalten willst, etwa ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch.
Schritt 2: Freibeträge prüfen
Bei Schenkungen gelten je nach Verwandtschaftsgrad Freibeträge, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Ehepartner und Kinder haben deutlich höhere Freibeträge als entfernte Verwandte oder Dritte. Eine gestaffelte Schenkung über mehrere Jahre kann Steuern senken.
Schritt 3: Schenkungssteuer abschätzen
Liegt der Wert über dem Freibetrag, fällt Schenkungssteuer an. Mit dem Schenkungssteuer-Rechner schätzt du die mögliche Belastung. Zum Vergleich lohnt auch ein Blick auf den Erbschaftssteuer-Rechner, da die Regeln ähnlich sind.
Schritt 4: Pflichtteil und Erbe bedenken
Schenkungen können den späteren Pflichtteil beeinflussen. Innerhalb bestimmter Fristen werden sie teilweise angerechnet (Pflichtteilsergänzung). Welche Ansprüche entstehen könnten, schätzt der Pflichtteil-Rechner. Plane Schenkungen daher mit Blick auf alle Erben.
Schritt 5: Form der Schenkung wählen
Ein Schenkungsversprechen bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung, wird aber durch Vollzug geheilt. Bei Immobilien ist immer ein Notar erforderlich. Die Notarkosten kannst du mit dem Notarkosten-Rechner abschätzen.
Schritt 6: Schenkung dokumentieren
Halte die Schenkung schriftlich fest, auch um sie gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können. Schenkungen über den Freibeträgen müssen dem Finanzamt angezeigt werden. Bewahre Verträge, Überweisungsbelege und Wertgutachten gut auf.
Tipps
- Behalte dir bei Immobilien ein Wohn- oder Nießbrauchrecht vor, wenn du weiter dort leben möchtest.
- Nutze den Zehn-Jahres-Rhythmus der Freibeträge für größere Vermögen.
- Eine Rückforderungsklausel kann dich absichern, etwa bei Insolvenz oder Vorversterben des Beschenkten.
Häufige Fragen
Wie oft kann ich Freibeträge nutzen? Die Schenkungsfreibeträge stehen pro Empfänger alle zehn Jahre erneut zur Verfügung.
Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden? Schenkungen, die den Freibetrag überschreiten, sind dem Finanzamt anzuzeigen. Bei kleineren Beträgen ist dies meist nicht nötig.
Wird die Schenkung auf das Erbe angerechnet? Auf den Pflichtteil können Schenkungen innerhalb bestimmter Fristen anteilig angerechnet werden. Die Details sind komplex und sollten geprüft werden.