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Abfindung-Rechner (Faustformel)

Berechne deine voraussichtliche Abfindung nach der gängigen Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Mit frei wählbarem Faktor.

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Voraussichtliche Abfindung 14.000
Entspricht Monatsgehältern 4 Gehälter
Faktor pro Jahr 0,5

Formel: Abfindung = Faktor × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre

Eingaben ändern sich live – keine Anmeldung, keine Daten verlassen deinen Browser.

Die Faustformel für eine Abfindung lautet: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Sie dient als grobe Orientierung, etwa bei einer Kündigungsschutzklage oder einem Aufhebungsvertrag. Es besteht jedoch kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung – die tatsächliche Höhe wird verhandelt.

So funktioniert's

  1. Dein aktuelles Bruttomonatsgehalt eingeben.
  2. Anzahl der vollendeten Beschäftigungsjahre angeben.
  3. Faktor wählen (Regelfaktor der Faustformel ist 0,5).
  4. Das Ergebnis als Verhandlungsbasis verstehen – nicht als garantierten Anspruch.

Häufige Fragen

Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?

Nein, einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Abfindungen ergeben sich meist aus Sozialplänen, Aufhebungsverträgen, einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht oder § 1a Kündigungsschutzgesetz.

Was bedeutet die Faustformel 0,5?

Pro Jahr der Betriebszugehörigkeit wird ein halbes Bruttomonatsgehalt angesetzt. Bei 10 Jahren wären das also 5 Bruttomonatsgehälter.

Muss ich die Abfindung versteuern?

Ja, eine Abfindung ist grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Sozialversicherungsbeiträge fallen darauf in der Regel nicht an. Die sogenannte Fünftelregelung kann die Steuerlast mindern.

Werden angefangene Jahre mitgezählt?

In der Praxis werden Zeiten über sechs Monate oft auf ein volles Jahr aufgerundet. Du kannst hier auch halbe Jahre eingeben, um das abzubilden.

Ist die Faustformel rechtlich verbindlich?

Nein. Sie ist eine reine Orientierungsgröße. Der tatsächliche Betrag hängt von Verhandlungsgeschick, Prozessrisiko und Einzelfall ab. Dies ersetzt keine Rechtsberatung.

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