Gesetzliche Erbfolge-Rechner (Erbquoten)
Berechne die Erbquoten nach gesetzlicher Erbfolge: Anteil des Ehegatten (mit Zugewinnausgleich) und der Kinder am Nachlass (§§ 1924 ff., 1931 BGB).
Aktualisiert: 2026-06-18
Ergebnis
Formel: Ehegatte (Zugewinn) = 1/2; Rest wird zu gleichen Teilen auf die Kinder verteilt
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So funktioniert's
- Nettowert des Nachlasses eingeben.
- Anzahl der erbenden Kinder angeben.
- Güterstand bzw. Vorhandensein eines Ehegatten wählen.
- Erbquoten und Beträge ablesen.
Häufige Fragen
Wie viel erbt der Ehegatte?
In der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte neben Kindern die Hälfte des Nachlasses: 1/4 als gesetzlicher Erbteil plus 1/4 als pauschaler Zugewinnausgleich (§ 1371 BGB).
Wie wird unter den Kindern aufgeteilt?
Die Kinder teilen sich den nach dem Ehegatten verbleibenden Anteil zu gleichen Teilen. Bei zwei Kindern und Zugewinngemeinschaft erhält also jedes Kind 1/4 des Nachlasses.
Was gilt ohne Ehegatten?
Sind keine Ehegatten vorhanden, erben die Kinder den gesamten Nachlass zu gleichen Teilen. Verstorbene Kinder werden durch ihre Abkömmlinge ersetzt (Erbfolge nach Stämmen).
Gilt das auch bei Gütertrennung?
Bei Gütertrennung entfällt der pauschale Zugewinnausgleich. Neben einem Kind erbt der Ehegatte die Hälfte, neben zwei oder mehr Kindern erben Ehegatte und Kinder zu gleichen Teilen.
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