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Erbschaftssteuer-Rechner (Freibetrag & Steuerklasse)

Schätze die Erbschaftssteuer aus Erbschaftswert und Verwandtschaftsgrad: persönlicher Freibetrag und Steuersatz nach Steuerklasse (ErbStG, Stand 2026).

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Erbschaftssteuer 22.000
Persönlicher Freibetrag 400.000
Steuerpflichtiger Erwerb 200.000
Steuersatz 11 %
Steuerklasse 1

Formel: Steuer = (Erbschaftswert − Freibetrag) × Steuersatz (je Steuerklasse, § 19 ErbStG)

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Bei einer Erbschaft fällt erst dann Steuer an, wenn der Erwerb den persönlichen Freibetrag übersteigt. Freibetrag und Steuersatz hängen vom Verwandtschaftsgrad (Steuerklasse) ab. Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Orientierung nach dem ErbStG (Stand 2026) und berücksichtigt keine Versorgungsfreibeträge, Bewertungsabschläge oder den Härteausgleich. Für die verbindliche Berechnung ist eine steuerliche Beratung sinnvoll.

So funktioniert's

  1. Steuerpflichtigen Wert der Erbschaft eingeben.
  2. Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser wählen.
  3. Freibetrag, Steuersatz und voraussichtliche Steuer ablesen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder?

Kinder und Stiefkinder haben einen persönlichen Freibetrag von 400.000 € je Elternteil (§ 16 ErbStG). Ehegatten steht ein Freibetrag von 500.000 € zu.

Was ist die Steuerklasse?

Die erbschaftsteuerliche Steuerklasse (I bis III) richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und bestimmt den Steuersatz. Sie ist nicht mit der lohnsteuerlichen Steuerklasse identisch.

Gilt der Freibetrag pro Erbe?

Ja, jeder Erwerber hat seinen eigenen persönlichen Freibetrag. Er kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden, auch bei Schenkungen zu Lebzeiten.

Sind weitere Freibeträge möglich?

Ja. Für Ehegatten und Kinder gibt es zusätzlich Versorgungsfreibeträge, und das selbst genutzte Familienheim kann unter Bedingungen steuerfrei bleiben. Diese sind hier nicht berücksichtigt.

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