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Streitwert-Rechner (wiederkehrende Leistungen)

Ermittle den Streitwert bei wiederkehrenden Leistungen wie Miete oder Unterhalt – nach dem 3,5-Jahres-Wert (§ 9 ZPO) bzw. Jahresbetrag bei Mietstreit.

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Streitwert 33.600
Jahresbetrag 9.600
Bemessungsgrundlage 3,5 Jahresbeträge (§ 9 ZPO)

Formel: Streitwert = monatlicher Betrag × 12 × Jahresfaktor (3,5 nach § 9 ZPO, 1 bei Mietstreit § 41 GKG)

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Bei wiederkehrenden Leistungen wie Miete oder Unterhalt bemisst sich der Streitwert nicht nach einer einzelnen Zahlung, sondern nach einem Mehrfachen des Jahresbetrags. Für unbefristete Ansprüche gilt der 3,5-fache Jahreswert (§ 9 ZPO), beim Streit um den Bestand eines Mietverhältnisses eine Jahresmiete (§ 41 GKG). Der Streitwert bestimmt Gerichts- und Anwaltskosten und die Zuständigkeit des Gerichts.

So funktioniert's

  1. Monatlichen Betrag eingeben (Miete oder Unterhalt).
  2. Art des Streits wählen.
  3. Bei Rückstand zusätzlich die Anzahl der Monate angeben.
  4. Streitwert ablesen und für die Kostenberechnung weiterverwenden.

Häufige Fragen

Warum 3,5 Jahre?

Bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen von unbestimmter Dauer setzt § 9 ZPO den 3,5-fachen Jahreswert als Streitwert an, um den wirtschaftlichen Wert des Dauerstreits abzubilden.

Was gilt bei einer Räumungsklage?

Beim Streit über den Bestand eines Miet- oder Pachtverhältnisses ist der Streitwert höchstens die Jahresmiete bzw. der Jahrespachtzins (§ 41 GKG), nicht der 3,5-fache Wert.

Wie wird ein Mietrückstand bewertet?

Geht es nur um konkret aufgelaufene Rückstände, ist deren Summe der Streitwert – also Monatsbetrag mal Anzahl der Monate. Wähle dazu „aufgelaufener Rückstand".

Wofür brauche ich den Streitwert?

Er bestimmt die Höhe der Gerichts- und Anwaltsgebühren sowie die sachliche Zuständigkeit (Amts- oder Landgericht) und die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln.

Wer legt den Streitwert endgültig fest?

Das Gericht setzt den Streitwert durch Beschluss fest. Dieser Rechner liefert die übliche Berechnungsgrundlage als Orientierung.

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