Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt, fristgerecht zugeht und vom Arbeitnehmer eigenhändig unterschrieben ist. Diese Anleitung zeigt dir, wie du Schritt für Schritt sauber kündigst. Sie ersetzt keine Rechtsberatung – bei Unsicherheiten hilft eine Beratungsstelle oder ein Fachanwalt.
Schritt 1: Kündigungsfrist im Vertrag prüfen
Schau zuerst in deinen Arbeitsvertrag und in geltende Tarifverträge. Häufig gilt die gesetzliche Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, doch vertragliche Regelungen können abweichen. Mit dem Kündigungsfrist-Rechner bekommst du eine Orientierung, bis wann deine Kündigung spätestens zugehen muss.
Schritt 2: Kündigungsschreiben verfassen
Setze ein kurzes, klares Schreiben auf. Es enthält deinen Namen und deine Anschrift, die Anschrift des Arbeitgebers, das Datum und einen eindeutigen Satz wie “Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin”. Einen Kündigungsgrund musst du als Arbeitnehmer nicht angeben.
Schritt 3: Schreiben unterschreiben
Drucke das Schreiben aus und unterschreibe es handschriftlich. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Messenger ist unwirksam, weil das Gesetz die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift verlangt. Eine eingescannte Unterschrift reicht nicht.
Schritt 4: Kündigung nachweisbar zustellen
Wichtig ist nicht das Datum auf dem Brief, sondern der Zugang beim Arbeitgeber. Gib die Kündigung am besten persönlich gegen Empfangsbestätigung ab oder lass sie durch einen Boten einwerfen, der den Einwurf bezeugen kann. Ein Einschreiben kann den Zugang verzögern, wenn niemand das Schreiben abholt.
Schritt 5: Empfang dokumentieren
Bewahre eine Kopie der Kündigung sowie den Nachweis über den Zugang gut auf. So kannst du im Streitfall belegen, dass du fristgerecht gekündigt hast. Notiere dir auch den genauen Tag, an dem die Kündigung zugegangen ist.
Schritt 6: Übergabe und Restansprüche klären
Kläre vor dem letzten Arbeitstag offene Punkte: Resturlaub, Überstunden, Rückgabe von Arbeitsmitteln und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Verlangst du oder bietet der Arbeitgeber bei einer Trennung eine Abfindung an, kannst du deren mögliche Höhe mit dem Abfindungsrechner überschlagen.
Tipps
- Kündige nie aus dem Affekt – ein neuer Job sollte idealerweise schon sicher sein.
- Zugang vor Wochenenden und Feiertagen einplanen, damit die Frist gewahrt bleibt.
- Bei einem Aufhebungsvertrag drohen oft Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld; informiere dich vorher.
Häufige Fragen
Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben? Nein. Als Arbeitnehmer kannst du ordentlich kündigen, ohne einen Grund zu nennen.
Gilt das Datum des Briefes oder der Zugang? Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung dem Arbeitgeber zugeht. Plane daher Postlaufzeiten großzügig ein.
Kann ich per E-Mail kündigen? Nein. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier.