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Recht & Soziales

Anwaltskosten verstehen: Was kostet ein Anwalt?

Wie berechnen sich Anwaltskosten? Verständlich erklärt: Gegenstandswert, RVG-Gebühren, Erstberatung und wie man die Kosten vorab abschätzt.

Aktualisiert: 2026-06-18

„Was kostet mich ein Anwalt?” ist eine der häufigsten Fragen, wenn ein rechtliches Problem ansteht. Die Antwort wirkt zunächst undurchsichtig, folgt aber meist klaren Regeln. Wer das System versteht, kann die Kosten gut abschätzen und böse Überraschungen vermeiden.

Wonach richten sich Anwaltskosten?

In Deutschland richten sich die Gebühren von Rechtsanwälten in vielen Fällen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühr hängt dabei nicht von der aufgewendeten Zeit ab, sondern vom sogenannten Gegenstandswert – also dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit. Je höher dieser Wert, desto höher die Gebühr.

Daneben gibt es die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung, etwa nach Stundensatz. Diese muss aber ausdrücklich getroffen werden; ohne Vereinbarung gilt das RVG.

Was ist der Gegenstandswert?

Der Gegenstandswert (auch Streitwert genannt, wenn es vor Gericht geht) beziffert, worum es wirtschaftlich geht. Bei einer Forderung über 5.000 € beträgt der Gegenstandswert genau diese 5.000 €. Aus dieser Größe wird über eine Gebührentabelle die einfache Gebühr abgeleitet, die dann je nach Tätigkeit mit bestimmten Faktoren multipliziert wird.

Welche Gebühr sich aus einem bestimmten Wert ergibt, zeigt der Rechner für Gegenstandswert und Gebühr. Eine Gesamtschätzung der Anwaltskosten liefert der Anwaltskosten-Rechner.

Welche Gebühren fallen typischerweise an?

Je nach Tätigkeit entstehen unterschiedliche Gebühren:

  • Geschäftsgebühr: für die außergerichtliche Vertretung, etwa das Schreiben an die Gegenseite
  • Verfahrensgebühr: für das Betreiben eines Gerichtsverfahrens
  • Terminsgebühr: für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen
  • Einigungsgebühr: wenn ein Vergleich erzielt wird

Hinzu kommen eine Auslagenpauschale für Porto und Telefon sowie die Umsatzsteuer. Bei einem Gerichtsverfahren lassen sich die kombinierten Anwalts- und Gerichtskosten mit dem RVG-Prozesskosten-Rechner abschätzen.

Die Erstberatung

Für ein erstes Beratungsgespräch gilt bei Verbrauchern eine gesetzliche Obergrenze. Die Kosten einer Erstberatung sind dadurch gedeckelt und überschaubar. Es lohnt sich, vor dem Termin nach den voraussichtlichen Kosten zu fragen – seriöse Anwälte geben darüber gerne Auskunft.

Wer zahlt am Ende?

Bei außergerichtlichen Angelegenheiten zahlt grundsätzlich jeder seinen eigenen Anwalt. Im Gerichtsprozess gilt dagegen: Wer verliert, trägt in der Regel die Kosten beider Seiten. Wer obsiegt, bekommt seine Kosten erstattet. Eine Rechtsschutzversicherung oder – bei geringem Einkommen – die Beratungs- und Prozesskostenhilfe kann die Belastung deutlich reduzieren.

Häufige Fragen

Kostet jede Anwaltstätigkeit gleich viel? Nein. Die Gebühr hängt vom Gegenstandswert und von der Art der Tätigkeit ab. Eine einfache Beratung kostet weniger als die Vertretung in einem aufwendigen Gerichtsprozess.

Kann ich die Kosten vorher erfahren? Bei einem festen Gegenstandswert lassen sich die gesetzlichen Gebühren gut vorausberechnen. Frag deinen Anwalt nach einer Kostenschätzung und nutze die verlinkten Rechner zur eigenen Orientierung.

Was übernimmt eine Rechtsschutzversicherung? Je nach Vertrag übernimmt sie Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise. Prüfe vorab, ob dein Rechtsgebiet abgedeckt ist und ob eine Selbstbeteiligung gilt.

Diese Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung und sind allgemeiner Natur.

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