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Gerichtskosten-Rechner (Zivilprozess)

Schätze die Gerichtskosten einer Zivilklage in erster Instanz aus dem Streitwert: 3,0-fache Verfahrensgebühr nach GKG, vereinfacht (Stand 2026).

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Geschätzte Gerichtskosten 483
Einfache Gebühr (1,0) 161
Gebührensatz 3 -fach

Formel: Gerichtskosten ≈ 3,0 × einfache Gebühr (Anlage 2 GKG) zum Streitwert

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Die Gerichtskosten im Zivilprozess richten sich nach dem Streitwert und der Gebührentabelle (Anlage 2 zum GKG). In der ersten Instanz fällt bei streitigem Urteil eine 3,0-fache Gebühr an, bei einem Vergleich oder einer Rücknahme oft nur eine 1,0-fache. Dieser Rechner gibt eine vereinfachte Näherung (Stand 2026) und ersetzt keine verbindliche Kostenrechnung des Gerichts.

So funktioniert's

  1. Streitwert eingeben – meist die Höhe der eingeklagten Forderung.
  2. Art des Verfahrensausgangs wählen (Urteil, Vergleich, Versäumnis).
  3. Geschätzte Gerichtskosten ablesen.
  4. Beachten: Anwaltskosten kommen separat hinzu.

Häufige Fragen

Was ist der Streitwert?

Der Streitwert (Gegenstandswert) bemisst den wirtschaftlichen Wert des Streits. Bei einer Geldforderung entspricht er meist der eingeklagten Summe.

Warum 3,0 Gebühren?

Für das Verfahren im Allgemeinen sieht das GKG in erster Instanz eine 3,0-fache Gebühr vor. Bei einem Vergleich oder einer frühen Erledigung ermäßigt sie sich, häufig auf 1,0.

Sind Anwaltskosten enthalten?

Nein. Dieser Rechner zeigt nur die Gerichtskosten. Anwaltsgebühren nach dem RVG berechnest du separat – etwa mit unserem Anwaltskosten-Rechner.

Wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Kosten (§ 91 ZPO). Bei teilweisem Obsiegen werden sie quotal verteilt.

Wie genau ist die Schätzung?

Die Werte folgen der Gebührentabelle des GKG (Stand 2026). Für Beträge über 50.000 € wird genähert. Die verbindliche Berechnung nimmt das Gericht vor.

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