Gerichtskosten-Rechner (Zivilprozess)
Schätze die Gerichtskosten einer Zivilklage in erster Instanz aus dem Streitwert: 3,0-fache Verfahrensgebühr nach GKG, vereinfacht (Stand 2026).
Aktualisiert: 2026-06-18
Ergebnis
Formel: Gerichtskosten ≈ 3,0 × einfache Gebühr (Anlage 2 GKG) zum Streitwert
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So funktioniert's
- Streitwert eingeben – meist die Höhe der eingeklagten Forderung.
- Art des Verfahrensausgangs wählen (Urteil, Vergleich, Versäumnis).
- Geschätzte Gerichtskosten ablesen.
- Beachten: Anwaltskosten kommen separat hinzu.
Häufige Fragen
Was ist der Streitwert?
Der Streitwert (Gegenstandswert) bemisst den wirtschaftlichen Wert des Streits. Bei einer Geldforderung entspricht er meist der eingeklagten Summe.
Warum 3,0 Gebühren?
Für das Verfahren im Allgemeinen sieht das GKG in erster Instanz eine 3,0-fache Gebühr vor. Bei einem Vergleich oder einer frühen Erledigung ermäßigt sie sich, häufig auf 1,0.
Sind Anwaltskosten enthalten?
Nein. Dieser Rechner zeigt nur die Gerichtskosten. Anwaltsgebühren nach dem RVG berechnest du separat – etwa mit unserem Anwaltskosten-Rechner.
Wer trägt die Kosten?
Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Kosten (§ 91 ZPO). Bei teilweisem Obsiegen werden sie quotal verteilt.
Wie genau ist die Schätzung?
Die Werte folgen der Gebührentabelle des GKG (Stand 2026). Für Beträge über 50.000 € wird genähert. Die verbindliche Berechnung nimmt das Gericht vor.
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