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Anwaltskosten-Rechner (RVG, außergerichtlich)

Schätze die außergerichtlichen Anwaltskosten nach RVG aus dem Gegenstandswert: Geschäftsgebühr plus Auslagenpauschale und Umsatzsteuer (Stand 2026).

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Anwaltskosten gesamt 540,5
Geschäftsgebühr (netto) 434,2
Auslagenpauschale 20

Formel: Kosten = (Faktor × einfache Gebühr + 20 €-Pauschale (max. 20 €)) × 1,19

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Anwaltsgebühren bemessen sich bei wertabhängigen Angelegenheiten nach dem Gegenstandswert und der Gebührentabelle des RVG. Außergerichtlich fällt typischerweise eine Geschäftsgebühr von 1,3 an, dazu kommen eine Auslagenpauschale von höchstens 20 € und die Umsatzsteuer. Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Näherung (Stand 2026) und ersetzt kein verbindliches Angebot des Anwalts.

So funktioniert's

  1. Gegenstandswert eingeben (z. B. die Höhe der Forderung).
  2. Gebührensatz wählen – die Regelgebühr ist 1,3.
  3. Angeben, ob Umsatzsteuer anfällt.
  4. Gesamtkosten ablesen – gerichtliche Verfahren verursachen zusätzliche Gebühren.

Häufige Fragen

Was ist die Geschäftsgebühr?

Sie deckt die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts ab. Der Regelsatz ist 1,3; nur bei umfangreichen oder schwierigen Sachen darf mehr als 1,3 berechnet werden.

Wie hoch ist die Auslagenpauschale?

Für Post und Telekommunikation darf der Anwalt 20 % der Gebühren ansetzen, höchstens jedoch 20 € (Nr. 7002 VV RVG).

Fällt immer Umsatzsteuer an?

Auf Anwaltsleistungen werden in der Regel 19 % Umsatzsteuer berechnet. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können sie sich erstatten lassen – stelle dafür „ohne USt" ein.

Sind das auch die Kosten bei Gericht?

Nein. Im Gerichtsverfahren entstehen weitere Gebühren (Verfahrens- und Terminsgebühr) sowie Gerichtskosten. Nutze dafür zusätzlich unseren Gerichtskosten-Rechner.

Geht es auch ohne Gegenstandswert?

Ja, Anwalt und Mandant können stattdessen eine Vergütungsvereinbarung (Stundensatz oder Pauschale) treffen. Dann gelten die RVG-Werte nur als Untergrenze in gerichtlichen Verfahren.

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