Anwaltskosten-Rechner (RVG, außergerichtlich)
Schätze die außergerichtlichen Anwaltskosten nach RVG aus dem Gegenstandswert: Geschäftsgebühr plus Auslagenpauschale und Umsatzsteuer (Stand 2026).
Aktualisiert: 2026-06-18
Ergebnis
Formel: Kosten = (Faktor × einfache Gebühr + 20 €-Pauschale (max. 20 €)) × 1,19
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So funktioniert's
- Gegenstandswert eingeben (z. B. die Höhe der Forderung).
- Gebührensatz wählen – die Regelgebühr ist 1,3.
- Angeben, ob Umsatzsteuer anfällt.
- Gesamtkosten ablesen – gerichtliche Verfahren verursachen zusätzliche Gebühren.
Häufige Fragen
Was ist die Geschäftsgebühr?
Sie deckt die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts ab. Der Regelsatz ist 1,3; nur bei umfangreichen oder schwierigen Sachen darf mehr als 1,3 berechnet werden.
Wie hoch ist die Auslagenpauschale?
Für Post und Telekommunikation darf der Anwalt 20 % der Gebühren ansetzen, höchstens jedoch 20 € (Nr. 7002 VV RVG).
Fällt immer Umsatzsteuer an?
Auf Anwaltsleistungen werden in der Regel 19 % Umsatzsteuer berechnet. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können sie sich erstatten lassen – stelle dafür „ohne USt" ein.
Sind das auch die Kosten bei Gericht?
Nein. Im Gerichtsverfahren entstehen weitere Gebühren (Verfahrens- und Terminsgebühr) sowie Gerichtskosten. Nutze dafür zusätzlich unseren Gerichtskosten-Rechner.
Geht es auch ohne Gegenstandswert?
Ja, Anwalt und Mandant können stattdessen eine Vergütungsvereinbarung (Stundensatz oder Pauschale) treffen. Dann gelten die RVG-Werte nur als Untergrenze in gerichtlichen Verfahren.
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