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RVG-Prozesskosten-Rechner (Anwalt im Gerichtsverfahren)

Schätze die Anwaltskosten im erstinstanzlichen Zivilprozess nach RVG: Verfahrensgebühr 1,3 plus Terminsgebühr 1,2, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer (Stand 2026).

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Anwaltskosten gesamt 1.017,45
Verfahrensgebühr (1,3) 434,2
Terminsgebühr (1,2) 400,8
Auslagenpauschale 20

Formel: Kosten = ((1,3 + 1,2) × 1,0-Gebühr + 20 €-Pauschale (max. 20 €)) × 1,19

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Im erstinstanzlichen Zivilprozess fallen für den eigenen Anwalt regelmäßig zwei wertabhängige Gebühren an: die Verfahrensgebühr (Regelsatz 1,3) und die Terminsgebühr (1,2) für die Wahrnehmung des Termins. Hinzu kommen die Auslagenpauschale (höchstens 20 €) und die Umsatzsteuer. Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Näherung nach RVG (Stand 2026); Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite sind nicht enthalten.

So funktioniert's

  1. Streitwert eingeben.
  2. Angeben, ob eine mündliche Verhandlung stattfindet.
  3. Umsatzsteuer wählen.
  4. Anwaltskosten ablesen – für die Gerichtsgebühren zusätzlich den Gerichtskosten-Rechner nutzen.

Häufige Fragen

Was ist die Terminsgebühr?

Die Terminsgebühr (Satz 1,2) entsteht für die Vertretung in der mündlichen Verhandlung oder bei bestimmten Besprechungen. Ohne Termin – etwa im schriftlichen Verfahren oder bei früher Erledigung – kann sie entfallen.

Sind das schon alle Prozesskosten?

Nein. Zu den Anwaltskosten kommen die Gerichtskosten (in der Regel 3,0 Gebühren) sowie bei Unterliegen die Kosten des gegnerischen Anwalts. Eine Gesamtschau bietet der Prozesskostenrisiko-Rechner.

Gibt es eine Einigungsgebühr?

Wird der Streit durch einen Vergleich beendet, fällt zusätzlich eine Einigungsgebühr (regelmäßig 1,0) an. Diese ist hier nicht berücksichtigt.

Was bedeutet die 1,3-Verfahrensgebühr?

Die Verfahrensgebühr deckt das Betreiben des Geschäfts vor Gericht ab. Der Regelsatz beträgt 1,3 der vollen Gebühr aus der RVG-Tabelle für den jeweiligen Streitwert.

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