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Prozesskostenhilfe-Rechner (einzusetzendes Einkommen)

Schätze dein einzusetzendes Einkommen für Prozesskostenhilfe (PKH): Nettoeinkommen abzüglich Freibeträgen, Unterhalt und Wohnkosten nach § 115 ZPO. Näherung, Stand 2026.

Aktualisiert: 2026-06-19

Ergebnis

Einzusetzendes Einkommen 399
Einschätzung voraussichtlich PKH gegen Ratenzahlung
Abgezogene Freibeträge 901
Geschätzte Monatsrate 199,5

Formel: Einzusetzendes Einkommen = Netto − Parteifreibetrag − (Erwerbszuschlag) − (Partnerfreibetrag) − Kinderfreibeträge − Wohnkosten (§ 115 ZPO, Näherung)

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Prozesskostenhilfe (PKH) ermöglicht es, einen Zivilprozess auch bei geringem Einkommen zu führen. Maßgeblich ist das „einzusetzende Einkommen“ nach § 115 ZPO: Vom Nettoeinkommen werden Freibeträge (Partei, Erwerbstätigkeit, Partner, Kinder) sowie angemessene Wohnkosten abgezogen. Bleibt danach (gerundet) kaum etwas übrig, wird PKH ohne Raten gewährt; sonst gegen monatliche Raten. Die hier verwendeten Beträge sind Näherungswerte (Stand 2026, jährlich angepasst). Der Rechner liefert eine grobe Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

So funktioniert's

  1. Monatliches Netto des Haushalts eintragen.
  2. Angeben, ob du erwerbstätig bist und ob ein Partner ohne Einkommen vorhanden ist.
  3. Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder und die Wohnkosten eingeben.
  4. Einzusetzendes Einkommen und Einschätzung zur PKH ablesen.

Häufige Fragen

Was ist das einzusetzende Einkommen?

Der Betrag, der nach Abzug der gesetzlichen Freibeträge und Belastungen vom Nettoeinkommen übrig bleibt (§ 115 ZPO). Er entscheidet, ob PKH ohne oder mit Raten gewährt wird.

Wann gibt es PKH ohne Raten?

Wenn das einzusetzende Einkommen so niedrig ist, dass keine zumutbare Rate verbleibt (in der Praxis bis etwa 20 € monatlich). Andernfalls werden bis zu 48 Monatsraten festgesetzt.

Sind die Freibeträge hier verbindlich?

Nein. Es sind Näherungswerte für 2026. Die genauen Beträge gibt das Bundesjustizministerium jährlich per Bekanntmachung vor; Kinderfreibeträge sind zudem altersabhängig.

Wird Vermögen berücksichtigt?

Ja. Einzusetzen ist auch verwertbares Vermögen; ein angemessenes Schonvermögen bleibt frei. Dieser Rechner betrachtet nur das Einkommen.

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