Prozesskostenhilfe-Rechner (einzusetzendes Einkommen)
Schätze dein einzusetzendes Einkommen für Prozesskostenhilfe (PKH): Nettoeinkommen abzüglich Freibeträgen, Unterhalt und Wohnkosten nach § 115 ZPO. Näherung, Stand 2026.
Aktualisiert: 2026-06-19
Ergebnis
Formel: Einzusetzendes Einkommen = Netto − Parteifreibetrag − (Erwerbszuschlag) − (Partnerfreibetrag) − Kinderfreibeträge − Wohnkosten (§ 115 ZPO, Näherung)
Eingaben ändern sich live – keine Anmeldung, keine Daten verlassen deinen Browser.
So funktioniert's
- Monatliches Netto des Haushalts eintragen.
- Angeben, ob du erwerbstätig bist und ob ein Partner ohne Einkommen vorhanden ist.
- Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder und die Wohnkosten eingeben.
- Einzusetzendes Einkommen und Einschätzung zur PKH ablesen.
Häufige Fragen
Was ist das einzusetzende Einkommen?
Der Betrag, der nach Abzug der gesetzlichen Freibeträge und Belastungen vom Nettoeinkommen übrig bleibt (§ 115 ZPO). Er entscheidet, ob PKH ohne oder mit Raten gewährt wird.
Wann gibt es PKH ohne Raten?
Wenn das einzusetzende Einkommen so niedrig ist, dass keine zumutbare Rate verbleibt (in der Praxis bis etwa 20 € monatlich). Andernfalls werden bis zu 48 Monatsraten festgesetzt.
Sind die Freibeträge hier verbindlich?
Nein. Es sind Näherungswerte für 2026. Die genauen Beträge gibt das Bundesjustizministerium jährlich per Bekanntmachung vor; Kinderfreibeträge sind zudem altersabhängig.
Wird Vermögen berücksichtigt?
Ja. Einzusetzen ist auch verwertbares Vermögen; ein angemessenes Schonvermögen bleibt frei. Dieser Rechner betrachtet nur das Einkommen.
Verwandte Rechner
Prozesskostenrisiko-Rechner (1. Instanz)
Berechne dein gesamtes Kostenrisiko bei einer Zivilklage: Gerichtskosten plus beide Anwälte nach RVG und GKG, inklusive USt – vereinfacht (Stand 2026).
ÖffnenGerichtskosten-Rechner (Zivilprozess)
Schätze die Gerichtskosten einer Zivilklage in erster Instanz aus dem Streitwert: 3,0-fache Verfahrensgebühr nach GKG, vereinfacht (Stand 2026).
ÖffnenAnwaltskosten-Rechner (RVG, außergerichtlich)
Schätze die außergerichtlichen Anwaltskosten nach RVG aus dem Gegenstandswert: Geschäftsgebühr plus Auslagenpauschale und Umsatzsteuer (Stand 2026).
ÖffnenAbfindung-Rechner (Faustformel)
Berechne deine voraussichtliche Abfindung nach der gängigen Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Mit frei wählbarem Faktor.
ÖffnenRatgeber & Anleitungen
Hintergrund und Schritt für Schritt zum Thema: