Notarkosten-Rechner (GNotKG, Beurkundung)
Schätze die Notarkosten für eine Beurkundung aus dem Geschäftswert: volle Gebühr nach GNotKG-Tabelle B, multipliziert mit dem Gebührensatz (Stand 2026).
Aktualisiert: 2026-06-18
Ergebnis
Formel: Notargebühr = Faktor × volle Gebühr (GNotKG Tabelle B) + 19 % USt
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So funktioniert's
- Geschäftswert eingeben (z. B. den Kaufpreis).
- Passenden Gebührensatz für das Geschäft wählen.
- Umsatzsteuer wählen und Notarkosten ablesen.
Häufige Fragen
Wovon hängen die Notarkosten ab?
Vom Geschäftswert und vom Gebührensatz des jeweiligen Geschäfts. Die Werte sind im GNotKG fest vorgegeben – Notare dürfen weder höhere noch niedrigere Gebühren verlangen.
Welcher Satz gilt für einen Kaufvertrag?
Für die Beurkundung eines Kaufvertrags fällt regelmäßig eine 2,0-Gebühr aus dem Kaufpreis an. Für eine Grundschuldbestellung gilt meist eine 1,0-Gebühr.
Sind hier alle Kosten enthalten?
Nein. Hinzu kommen Auslagen (Porto, Schreibauslagen), gegebenenfalls Vollzugs- und Betreuungsgebühren sowie die getrennt anfallenden Grundbuchkosten.
Wer zahlt die Notarkosten?
Beim Immobilienkauf trägt sie üblicherweise der Käufer. Vertraglich kann eine andere Aufteilung vereinbart werden; gegenüber dem Notar haften beide Vertragsteile.
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