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Notarkosten-Rechner (GNotKG, Beurkundung)

Schätze die Notarkosten für eine Beurkundung aus dem Geschäftswert: volle Gebühr nach GNotKG-Tabelle B, multipliziert mit dem Gebührensatz (Stand 2026).

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Notarkosten gesamt 1.485,12
Gebühr (netto) 1.248
volle Gebühr (1,0) 624

Formel: Notargebühr = Faktor × volle Gebühr (GNotKG Tabelle B) + 19 % USt

Eingaben ändern sich live – keine Anmeldung, keine Daten verlassen deinen Browser.

Notargebühren sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich nach dem Geschäftswert. Aus dem Wert ergibt sich über Tabelle B die volle Gebühr; je nach Geschäft fällt ein Vielfaches an – etwa eine 2,0-Gebühr für einen Kaufvertrag. Dieser Rechner liefert eine Näherung (Stand 2026) ohne Auslagen wie Schreibauslagen oder Registerkosten und ohne die Kosten des Grundbuchamts.

So funktioniert's

  1. Geschäftswert eingeben (z. B. den Kaufpreis).
  2. Passenden Gebührensatz für das Geschäft wählen.
  3. Umsatzsteuer wählen und Notarkosten ablesen.

Häufige Fragen

Wovon hängen die Notarkosten ab?

Vom Geschäftswert und vom Gebührensatz des jeweiligen Geschäfts. Die Werte sind im GNotKG fest vorgegeben – Notare dürfen weder höhere noch niedrigere Gebühren verlangen.

Welcher Satz gilt für einen Kaufvertrag?

Für die Beurkundung eines Kaufvertrags fällt regelmäßig eine 2,0-Gebühr aus dem Kaufpreis an. Für eine Grundschuldbestellung gilt meist eine 1,0-Gebühr.

Sind hier alle Kosten enthalten?

Nein. Hinzu kommen Auslagen (Porto, Schreibauslagen), gegebenenfalls Vollzugs- und Betreuungsgebühren sowie die getrennt anfallenden Grundbuchkosten.

Wer zahlt die Notarkosten?

Beim Immobilienkauf trägt sie üblicherweise der Käufer. Vertraglich kann eine andere Aufteilung vereinbart werden; gegenüber dem Notar haften beide Vertragsteile.

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