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Grunderwerbsteuer-Rechner

Berechne die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf nach dem Steuersatz deines Bundeslandes (3,5 bis 6,5 %) und ermittle die Gesamtkosten samt Kaufpreis.

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Grunderwerbsteuer 22.750
Bemessungsgrundlage 350.000
Angewandter Steuersatz 6,5 %
Kaufpreis inkl. Grunderwerbsteuer 372.750

Formel: Grunderwerbsteuer = Kaufpreis (Grundstück + Gebäude) × Steuersatz / 100

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Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Grundstücken und Immobilien an und wird auf den Kaufpreis erhoben. Der Steuersatz wird von den Bundesländern festgelegt und liegt 2026 zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) und 6,5 % (z. B. NRW, Brandenburg). Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung ins Grundbuch nötig ist.

So funktioniert's

  1. Notariellen Kaufpreis für Grundstück und Gebäude eintragen.
  2. Steuersatz des betreffenden Bundeslandes auswählen.
  3. Wert mitgekauften beweglichen Inventars (z. B. Einbauküche) abziehen.
  4. Grunderwerbsteuer und Gesamtkosten ablesen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026?

Der Satz hängt vom Bundesland ab und reicht von 3,5 % (Bayern, Sachsen) bis 6,5 % (etwa Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Saarland). Stand 2026 – Sätze können sich durch Landesgesetze ändern, prüfe daher den aktuellen Wert.

Worauf wird die Steuer berechnet?

Bemessungsgrundlage ist der im Notarvertrag vereinbarte Kaufpreis für Grundstück und Gebäude. Mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche oder Möbel können gesondert ausgewiesen und von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden.

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer zahlen?

Nach Beurkundung des Kaufvertrags meldet der Notar den Verkauf dem Finanzamt. Dieses versendet einen Steuerbescheid, der meist innerhalb eines Monats fällig wird. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung folgt nach Zahlung.

Gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer?

Steuerfrei sind unter anderem Käufe unter 2.500 € sowie Erwerbe zwischen Ehegatten oder in gerader Verwandtschaftslinie, etwa zwischen Eltern und Kindern. Auch Erbschaften und Schenkungen lösen keine Grunderwerbsteuer aus.

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