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Mahngebühren- und Verzugskosten-Rechner

Berechne die gesamten Verzugskosten einer offenen Forderung: Mahnpauschale, Verzugszinsen und die 40-€-Verzugspauschale im Geschäftsverkehr.

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Gesamtforderung 203,92
Mahnkosten 2,5
Verzugszinsen 1,42
Verzugspauschale 0

Formel: Gesamt = Forderung + Mahnpauschale + Verzugspauschale + Forderung × Zinssatz/100 × Tage/365

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Wer eine Rechnung nicht bezahlt, muss neben der Hauptforderung auch Verzugskosten tragen: tatsächliche Mahnkosten, Verzugszinsen und im Geschäftsverkehr eine pauschale von 40 €. Mahngebühren dürfen nur die realen Kosten abdecken (Porto, Material) – pauschale Fantasiebeträge sind unzulässig. Der Basiszinssatz wird hier Stand 2026 mit 3,62 % angenommen.

So funktioniert's

  1. Offene Forderung und Anzahl der Verzugstage eingeben.
  2. Mahnpauschale je Mahnung und Anzahl der Mahnungen angeben.
  3. Vertragsart wählen (privat oder Geschäftsverkehr).
  4. Gesamtforderung inklusive aller Nebenkosten ablesen.

Häufige Fragen

Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?

Nur die tatsächlich entstandenen Kosten sind erstattungsfähig, etwa Porto und Materialkosten. Üblich sind 2,50 bis 3 € pro Mahnung. Pauschale Beträge wie 10 € oder mehr sind in der Regel unzulässig.

Was ist die Verzugspauschale von 40 €?

Bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung hat der Gläubiger zusätzlich Anspruch auf eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Pauschale nicht.

Darf für die erste Mahnung etwas berechnet werden?

Strittig: Häufig wird argumentiert, dass die erste Mahnung den Verzug erst begründet und daher noch keine Verzugskosten auslöst. Sicherer sind Mahnkosten ab der zweiten Mahnung.

Welcher Zinssatz gilt?

Bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte, im Geschäftsverkehr 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz ändert sich halbjährlich – Stand 2026 wird 3,62 % angenommen.

Sind Inkassokosten enthalten?

Nein. Werden zusätzlich Inkasso- oder Anwaltskosten geltend gemacht, kommen sie obendrauf. Sie sind aber der Höhe nach gesetzlich begrenzt.

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