Mahngebühren- und Verzugskosten-Rechner
Berechne die gesamten Verzugskosten einer offenen Forderung: Mahnpauschale, Verzugszinsen und die 40-€-Verzugspauschale im Geschäftsverkehr.
Aktualisiert: 2026-06-18
Ergebnis
Formel: Gesamt = Forderung + Mahnpauschale + Verzugspauschale + Forderung × Zinssatz/100 × Tage/365
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So funktioniert's
- Offene Forderung und Anzahl der Verzugstage eingeben.
- Mahnpauschale je Mahnung und Anzahl der Mahnungen angeben.
- Vertragsart wählen (privat oder Geschäftsverkehr).
- Gesamtforderung inklusive aller Nebenkosten ablesen.
Häufige Fragen
Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?
Nur die tatsächlich entstandenen Kosten sind erstattungsfähig, etwa Porto und Materialkosten. Üblich sind 2,50 bis 3 € pro Mahnung. Pauschale Beträge wie 10 € oder mehr sind in der Regel unzulässig.
Was ist die Verzugspauschale von 40 €?
Bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung hat der Gläubiger zusätzlich Anspruch auf eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Pauschale nicht.
Darf für die erste Mahnung etwas berechnet werden?
Strittig: Häufig wird argumentiert, dass die erste Mahnung den Verzug erst begründet und daher noch keine Verzugskosten auslöst. Sicherer sind Mahnkosten ab der zweiten Mahnung.
Welcher Zinssatz gilt?
Bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte, im Geschäftsverkehr 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz ändert sich halbjährlich – Stand 2026 wird 3,62 % angenommen.
Sind Inkassokosten enthalten?
Nein. Werden zusätzlich Inkasso- oder Anwaltskosten geltend gemacht, kommen sie obendrauf. Sie sind aber der Höhe nach gesetzlich begrenzt.
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