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Gegenstandswert-Gebühr-Rechner (1,0-Gebühr nach RVG)

Ermittle die volle 1,0-Gebühr nach der RVG-Tabelle (Anlage 2) zu einem Gegenstandswert – die Basis aller wertabhängigen Anwaltsgebühren (Stand 2026).

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Gebühr (Faktor × 1,0) 334
1,0-Gebühr (volle Gebühr) 334
angesetzter Faktor 1

Formel: 1,0-Gebühr = RVG-Tabelle (Anlage 2 zu § 13 RVG); Gebühr = Faktor × 1,0-Gebühr

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Fast alle Anwalts- und Gerichtsgebühren leiten sich aus der vollen Gebühr (dem 1,0-Satz) zum jeweiligen Gegenstandswert ab. Die RVG-Tabelle (Anlage 2 zu § 13 RVG) ordnet jedem Wert eine feste Gebühr zu; die einzelnen Gebühren entstehen als Vielfaches davon. Mit diesem Rechner ermittelst du schnell die 1,0-Gebühr und beliebige Gebührensätze (Stand 2026). Auslagen und Umsatzsteuer sind nicht enthalten.

So funktioniert's

  1. Gegenstandswert eingeben.
  2. Gewünschten Gebührensatz angeben (z. B. 1,3).
  3. Volle Gebühr und die zum Faktor passende Gebühr ablesen.

Häufige Fragen

Was ist die 1,0-Gebühr?

Die 1,0-Gebühr (volle Gebühr) ist der in der RVG-Tabelle zu einem Gegenstandswert festgelegte Grundbetrag. Konkrete Gebühren wie die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr ergeben sich als Vielfaches dieser vollen Gebühr.

Welche Faktoren sind üblich?

Häufig sind 1,3 (Verfahrens- und Geschäftsgebühr), 1,2 (Terminsgebühr) und 1,0 (Einigungsgebühr). Der zutreffende Satz ergibt sich aus dem Vergütungsverzeichnis (VV RVG).

Sind hier Auslagen enthalten?

Nein. Dieser Rechner gibt nur die reine Gebühr aus. Auslagenpauschale (max. 20 €) und 19 % Umsatzsteuer kommen je nach Fall noch hinzu.

Gilt die Tabelle auch über 50.000 €?

Ja, sie wird stufenweise fortgeschrieben. Oberhalb von 50.000 € verwendet dieser Rechner eine Näherung; bei sehr hohen Werten lohnt der Blick in die amtliche Tabelle.

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