Gegenstandswert-Gebühr-Rechner (1,0-Gebühr nach RVG)
Ermittle die volle 1,0-Gebühr nach der RVG-Tabelle (Anlage 2) zu einem Gegenstandswert – die Basis aller wertabhängigen Anwaltsgebühren (Stand 2026).
Aktualisiert: 2026-06-18
Ergebnis
Formel: 1,0-Gebühr = RVG-Tabelle (Anlage 2 zu § 13 RVG); Gebühr = Faktor × 1,0-Gebühr
Eingaben ändern sich live – keine Anmeldung, keine Daten verlassen deinen Browser.
So funktioniert's
- Gegenstandswert eingeben.
- Gewünschten Gebührensatz angeben (z. B. 1,3).
- Volle Gebühr und die zum Faktor passende Gebühr ablesen.
Häufige Fragen
Was ist die 1,0-Gebühr?
Die 1,0-Gebühr (volle Gebühr) ist der in der RVG-Tabelle zu einem Gegenstandswert festgelegte Grundbetrag. Konkrete Gebühren wie die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr ergeben sich als Vielfaches dieser vollen Gebühr.
Welche Faktoren sind üblich?
Häufig sind 1,3 (Verfahrens- und Geschäftsgebühr), 1,2 (Terminsgebühr) und 1,0 (Einigungsgebühr). Der zutreffende Satz ergibt sich aus dem Vergütungsverzeichnis (VV RVG).
Sind hier Auslagen enthalten?
Nein. Dieser Rechner gibt nur die reine Gebühr aus. Auslagenpauschale (max. 20 €) und 19 % Umsatzsteuer kommen je nach Fall noch hinzu.
Gilt die Tabelle auch über 50.000 €?
Ja, sie wird stufenweise fortgeschrieben. Oberhalb von 50.000 € verwendet dieser Rechner eine Näherung; bei sehr hohen Werten lohnt der Blick in die amtliche Tabelle.
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