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Recht & Soziales

Schenkung statt Erbe: Wann lohnt es sich?

Vermögen zu Lebzeiten verschenken statt vererben? Verständlich erklärt: Schenkungssteuer, Freibeträge alle 10 Jahre und worauf man achten sollte.

Aktualisiert: 2026-06-18

Viele Menschen möchten ihr Vermögen schon zu Lebzeiten an die nächste Generation weitergeben, statt es zu vererben. Eine Schenkung kann steuerlich vorteilhaft sein – sie bringt aber auch eigene Regeln und Fallstricke mit sich. Dieser Artikel erklärt die Grundlagen verständlich.

Was ist eine Schenkung?

Eine Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten. Anders als beim Erbe wird das Vermögen nicht erst nach dem Tod, sondern sofort übergeben. Steuerlich behandelt der Gesetzgeber Schenkungen und Erbschaften weitgehend gleich, damit die Erbschaftssteuer nicht einfach durch Verschenken umgangen werden kann.

Die Freibeträge alle zehn Jahre

Der entscheidende Vorteil der Schenkung: Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Während beim Erbfall der Freibetrag nur einmal zur Verfügung steht, lässt sich Vermögen durch gestaffelte Schenkungen über mehrere Jahrzehnte hinweg steuerfrei übertragen.

Ein Beispiel: Wer einem Kind alle zehn Jahre einen Betrag innerhalb des Freibetrags schenkt, kann über die Zeit ein erhebliches Vermögen steuerfrei weitergeben. Würde dasselbe Vermögen auf einen Schlag vererbt, wäre der Freibetrag schnell ausgeschöpft und es fiele Steuer an. Wie hoch die mögliche Belastung im Einzelfall wäre, lässt sich mit dem Schenkungssteuer-Rechner abschätzen – die Ergebnisse sind dabei nur eine grobe Orientierung.

Wann lohnt sich eine Schenkung?

Eine frühzeitige Schenkung kann sinnvoll sein, wenn:

  • ein großes Vermögen schrittweise übertragen werden soll
  • die nächste Generation das Vermögen schon jetzt sinnvoll nutzen kann
  • man die Steuerlast über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume verteilen möchte

Gleichzeitig sollte man die eigene finanzielle Absicherung nicht aus den Augen verlieren. Wer zu früh und zu viel verschenkt, kann später selbst in Schwierigkeiten geraten. Ein Vergleich mit der zu erwartenden Belastung beim Vererben über den Erbschaftssteuer-Rechner hilft bei der Entscheidung.

Wichtige Fallstricke

Schenkungen können den Pflichtteil von enterbten Angehörigen beeinflussen: Wurde innerhalb der letzten Jahre vor dem Tod verschenkt, kann ein Pflichtteilsergänzungsanspruch entstehen. Wer also durch Schenkung den Pflichtteil verringern will, muss langfristig planen. Die Höhe eines möglichen Pflichtteils zeigt der Pflichtteil-Rechner.

Bei Immobilien kann zudem ein Nießbrauch vereinbart werden, sodass der Schenker das Wohnrecht oder die Mieteinnahmen behält. Solche Gestaltungen sind komplex und sollten fachlich begleitet werden. Größere Schenkungen, besonders von Immobilien, müssen notariell beurkundet werden.

Häufige Fragen

Ist eine Schenkung immer steuerfrei? Nein. Auch für Schenkungen gelten Freibeträge. Wird der Freibetrag überschritten, fällt Schenkungssteuer an. Der Vorteil liegt darin, dass die Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können.

Kann ich durch Schenkung den Pflichtteil umgehen? Nur eingeschränkt. Schenkungen aus den Jahren vor dem Tod werden über den Pflichtteilsergänzungsanspruch anteilig berücksichtigt. Eine wirksame Reduzierung setzt langfristige Planung voraus.

Muss eine Schenkung beim Finanzamt gemeldet werden? Schenkungen sind grundsätzlich anzuzeigen, vor allem wenn sie den Freibetrag übersteigen könnten. Im Zweifel sollte man sich beraten lassen.

Diese Inhalte ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung und dienen nur der allgemeinen Information.

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