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Kostenfestsetzung-Rechner (erstattungsfähige Kosten)

Berechne die nach der Kostenquote erstattungsfähigen Prozesskosten: Was du von Gerichts- und Anwaltskosten erstattet bekommst bzw. selbst trägst (Orientierung).

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Saldo Kostenerstattung Positiv = du erhältst; negativ = du zahlst. 690
Erstattung vom Gegner 1.050
Anteil an gegnerischen Kosten 360

Formel: Erstattung = Obsiegensquote × eigene erstattungsfähige Kosten − Unterliegensquote × gegnerische Kosten

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Im Zivilprozess werden die Kosten nach der Obsiegens- bzw. Unterliegensquote verteilt (§ 91, 92 ZPO). Im Kostenfestsetzungsverfahren rechnet das Gericht die erstattungsfähigen Kosten beider Seiten gegeneinander auf. Dieser Rechner zeigt als Orientierung, welchen Saldo du erhältst oder zahlst – erfasst werden nur die erstattungsfähigen Gerichts- und Anwaltsgebühren, keine darüber hinausgehenden Auslagen.

So funktioniert's

  1. Eigene erstattungsfähige Kosten eingeben.
  2. Erstattungsfähige Kosten der Gegenseite eingeben.
  3. Obsiegensquote angeben (z. B. 70 %).
  4. Saldo der Kostenerstattung ablesen.

Häufige Fragen

Was sind erstattungsfähige Kosten?

Erstattungsfähig sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten – vor allem die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach RVG und die Gerichtskosten nach GKG.

Wie funktioniert der Kostenausgleich?

Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten quotal verteilt. Das Gericht saldiert, welchen Betrag eine Seite der anderen letztlich zu erstatten hat – das ist der Inhalt des Kostenfestsetzungsbeschlusses.

Sind die eigenen Anwaltskosten voll erstattungsfähig?

Nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Ein mit dem Anwalt vereinbartes höheres Honorar (Vergütungsvereinbarung) wird nicht vom Gegner erstattet.

Was bedeutet ein negativer Saldo?

Ein negativer Saldo heißt, dass du der Gegenseite per Saldo Kosten erstatten musst – etwa weil du überwiegend unterlegen bist.

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