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Inkassokosten-Rechner (Geschäftsgebühr)

Berechne die erstattungsfähigen Inkassokosten aus der Forderungshöhe: Geschäftsgebühr nach RVG/RDGEG plus Auslagenpauschale (Stand 2026, Orientierung).

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Inkassokosten 95,04
Geschäftsgebühr 79,2
Auslagenpauschale 15,84

Formel: Inkassokosten = Faktor × 1,0-Gebühr (RVG) + Auslagenpauschale (max. 20 €)

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Geraten Sie in Verzug, darf der Gläubiger die Kosten eines Inkassodienstes als Verzugsschaden geltend machen – allerdings nur in der Höhe, die auch ein Rechtsanwalt verlangen könnte. Maßgeblich ist die Geschäftsgebühr nach dem RVG; bei unbestrittenen Forderungen ist der Satz auf 0,9 begrenzt (§ 13e RDG/RVG). Dieser Rechner liefert eine Orientierung ohne Umsatzsteuer; verlangte Beträge darüber sind häufig nicht erstattungsfähig.

So funktioniert's

  1. Höhe der offenen Hauptforderung eingeben.
  2. Passenden Gebührensatz wählen – bei klaren Fällen meist 0,9.
  3. Erstattungsfähige Inkassokosten ablesen.

Häufige Fragen

Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?

Sie dürfen die Gebühren nicht übersteigen, die ein Rechtsanwalt nach dem RVG für dieselbe Tätigkeit berechnen dürfte. Bei einfachen, unbestrittenen Forderungen ist der Gebührensatz auf 0,9 gedeckelt.

Muss ich überhöhte Inkassokosten zahlen?

Nein. Inkassokosten sind nur in der Höhe zu erstatten, in der sie zur Rechtsverfolgung erforderlich und angemessen sind. Über die RVG-Grenze hinausgehende Forderungen müssen Sie nicht begleichen.

Ab wann fallen Inkassokosten an?

Erst mit Eintritt des Schuldnerverzugs. Dieser tritt regelmäßig durch eine Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang ein.

Sind Verzugszinsen zusätzlich fällig?

Ja, neben den Inkassokosten kann der Gläubiger Verzugszinsen verlangen. Diese berechnest du separat mit dem Verzugszinsen-Rechner.

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