Zum Inhalt springen
AllesWiki

Elternunterhalt-Rechner (Selbstbehalt, Orientierung)

Prüfe grob, ob du für Elternunterhalt herangezogen wirst: ab 100.000 € Jahresbrutto, und schätze den Beitrag aus Einkommen über dem Selbstbehalt. Orientierung, Stand 2026.

Aktualisiert: 2026-06-19

Ergebnis

Voraussichtlicher Monatsbeitrag 0
Ergebnis Unter 100.000 € Jahresbrutto – kein Elternunterhalt
Maßgeblicher Selbstbehalt 2.650
Über Selbstbehalt verfügbar 0

Formel: Pflicht erst ab 100.000 € Jahresbrutto. Beitrag (Näherung) = (bereinigtes Netto − Selbstbehalt) × 50 %

Eingaben ändern sich live – keine Anmeldung, keine Daten verlassen deinen Browser.

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Kinder für den Unterhalt pflegebedürftiger Eltern nur herangezogen, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen 100.000 € übersteigt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Liegt es darunter, entfällt der Rückgriff des Sozialamts. Erst oberhalb der Grenze wird aus dem bereinigten Netto, das den Selbstbehalt übersteigt, ein Beitrag berechnet – vereinfacht etwa die Hälfte des Mehrbetrags. Die Beträge sind Näherungswerte (Düsseldorfer Tabelle, Stand 2026). Der Rechner liefert eine grobe Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

So funktioniert's

  1. Eigenes Jahresbruttoeinkommen eintragen – darunter 100.000 € besteht keine Pflicht.
  2. Bereinigtes monatliches Netto eingeben.
  3. Familienstand wählen (beeinflusst den Selbstbehalt).
  4. Voraussichtlichen Monatsbeitrag und maßgeblichen Selbstbehalt ablesen.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich für meine Eltern zahlen?

Erst wenn dein eigenes Jahresbruttoeinkommen 100.000 € übersteigt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Das gilt je Kind getrennt; das Einkommen des Ehegatten zählt dafür nicht mit.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Beim Elternunterhalt ist der Selbstbehalt deutlich höher als beim Kindesunterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle nennt Anhaltswerte; für Verheiratete kommt ein Familienselbstbehalt hinzu. Die hier genutzten Beträge sind Näherungen für 2026.

Wie wird der Beitrag berechnet?

Vereinfacht steht etwa die Hälfte des Einkommens oberhalb des Selbstbehalts zur Verfügung. Im Einzelfall fließen weitere Belastungen, Vermögen und eigene Altersvorsorge ein.

Ist die Berechnung verbindlich?

Nein. Sie ist eine grobe Orientierung. Der konkrete Anspruch wird vom Sozialamt bzw. Gericht individuell ermittelt – hol dir im Zweifel rechtlichen Rat.

Verwandte Rechner

Ratgeber & Anleitungen

Hintergrund und Schritt für Schritt zum Thema: