Elternunterhalt-Rechner (Selbstbehalt, Orientierung)
Prüfe grob, ob du für Elternunterhalt herangezogen wirst: ab 100.000 € Jahresbrutto, und schätze den Beitrag aus Einkommen über dem Selbstbehalt. Orientierung, Stand 2026.
Aktualisiert: 2026-06-19
Ergebnis
Formel: Pflicht erst ab 100.000 € Jahresbrutto. Beitrag (Näherung) = (bereinigtes Netto − Selbstbehalt) × 50 %
Eingaben ändern sich live – keine Anmeldung, keine Daten verlassen deinen Browser.
So funktioniert's
- Eigenes Jahresbruttoeinkommen eintragen – darunter 100.000 € besteht keine Pflicht.
- Bereinigtes monatliches Netto eingeben.
- Familienstand wählen (beeinflusst den Selbstbehalt).
- Voraussichtlichen Monatsbeitrag und maßgeblichen Selbstbehalt ablesen.
Häufige Fragen
Ab wann muss ich für meine Eltern zahlen?
Erst wenn dein eigenes Jahresbruttoeinkommen 100.000 € übersteigt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Das gilt je Kind getrennt; das Einkommen des Ehegatten zählt dafür nicht mit.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Beim Elternunterhalt ist der Selbstbehalt deutlich höher als beim Kindesunterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle nennt Anhaltswerte; für Verheiratete kommt ein Familienselbstbehalt hinzu. Die hier genutzten Beträge sind Näherungen für 2026.
Wie wird der Beitrag berechnet?
Vereinfacht steht etwa die Hälfte des Einkommens oberhalb des Selbstbehalts zur Verfügung. Im Einzelfall fließen weitere Belastungen, Vermögen und eigene Altersvorsorge ein.
Ist die Berechnung verbindlich?
Nein. Sie ist eine grobe Orientierung. Der konkrete Anspruch wird vom Sozialamt bzw. Gericht individuell ermittelt – hol dir im Zweifel rechtlichen Rat.
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