Pfändungsfreibetrag-Rechner (Näherung, Stand 2026)
Schätze deinen unpfändbaren Grundbetrag beim Arbeitslohn nach § 850c ZPO – mit Zuschlag für Unterhaltspflichten. Vereinfachte Näherung, Stand 2026.
Aktualisiert: 2026-06-18
Ergebnis
Formel: Freibetrag ≈ Grundfreibetrag + Zuschläge je unterhaltsberechtigter Person (§ 850c ZPO)
Eingaben ändern sich live – keine Anmeldung, keine Daten verlassen deinen Browser.
So funktioniert's
- Bereinigtes monatliches Nettoeinkommen eingeben.
- Anzahl der Personen angeben, denen du Unterhalt schuldest.
- Unpfändbaren Freibetrag und geschätzten pfändbaren Betrag ablesen.
- Für den exakten Wert die amtliche Pfändungstabelle prüfen.
Häufige Fragen
Was ist der Pfändungsfreibetrag?
Der Teil des Arbeitseinkommens, der dem Schuldner zur Sicherung des Lebensunterhalts verbleibt und nicht gepfändet werden darf (§ 850c ZPO).
Wie wirken Unterhaltspflichten?
Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag. Die erste Person bringt den größten Zuschlag, weitere jeweils einen kleineren.
Sind die Werte hier verbindlich?
Nein. Es handelt sich um eine vereinfachte Näherung für 2026. Maßgeblich ist die amtliche Pfändungstabelle, die das Bundesjustizministerium jährlich zum 1. Juli aktualisiert.
Was zählt zum pfändbaren Einkommen?
Maßgeblich ist das bereinigte Netto. Bestimmte Beträge wie Teile von Überstunden- und Urlaubsgeld bleiben nach § 850a ZPO ganz oder teilweise unpfändbar.
Wie schütze ich mein Konto?
Mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein monatlicher Grundbetrag automatisch geschützt. Das ist unabhängig von der Lohnpfändung beim Arbeitgeber.
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