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Ehegattenunterhalt-Rechner (3/7-Methode)

Schätze den Ehegattenunterhalt nach der 3/7-Methode: 3/7 der Einkommensdifferenz aus Erwerbseinkommen. Vereinfachte Orientierung (Stand 2026).

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Unterhalt pro Monat 900
Einkommensdifferenz 2.100
Verbleibend beim Pflichtigen 2.600
Gesamt beim Berechtigten 2.300

Formel: Unterhalt = 3/7 × (Einkommen Pflichtiger − Einkommen Berechtigter)

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Der Ehegattenunterhalt wird häufig nach der 3/7-Methode geschätzt: Der besserverdienende Ehegatte zahlt 3/7 der Differenz beider bereinigter Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit. Das verbleibende 1/7 ist der Erwerbstätigenbonus. Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Orientierung (Stand 2026) – verbindlich ist die Berechnung im Einzelfall.

So funktioniert's

  1. Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen eingeben.
  2. Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltsberechtigten eingeben.
  3. Der Rechner ermittelt 3/7 der Differenz als Orientierungswert.
  4. Für die verbindliche Berechnung anwaltliche Beratung nutzen.

Häufige Fragen

Was ist die 3/7-Methode?

Eine in der Rechtsprechung verbreitete Faustformel: Der Berechtigte erhält 3/7 der Differenz der Erwerbseinkommen. Der 1/7-Abzug ist der Erwerbstätigenbonus.

Was ist bereinigtes Nettoeinkommen?

Das Nettoeinkommen abzüglich berücksichtigungsfähiger Posten wie berufsbedingter Aufwendungen, Kindesunterhalt oder bestimmter Schulden.

Gilt das für Trennungs- und nachehelichen Unterhalt?

Die 3/7-Methode wird für beide Fälle als Orientierung genutzt. Der Selbstbehalt und ein vorrangiger Kindesunterhalt sind hier nicht berücksichtigt.

Wie verbindlich ist dieser Wert?

Es ist nur eine grobe Orientierung. Der tatsächliche Unterhalt hängt von vielen Einzelfallfaktoren ab und sollte rechtlich geprüft werden (Stand 2026).

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