Wer durch das Verschulden eines anderen körperlich oder seelisch verletzt wird, kann Schmerzensgeld verlangen. Die Höhe hängt stark vom Einzelfall ab. Diese Anleitung zeigt, wie du eine Forderung aufbaust und durchsetzt. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine ärztliche Einschätzung.
Schritt 1: Verletzung und Verschulden klären
Schmerzensgeld setzt in der Regel voraus, dass ein anderer die Verletzung schuldhaft verursacht hat – etwa bei einem Verkehrsunfall, einem Behandlungsfehler oder einer Körperverletzung. Kläre, wer haftet und ob eine Versicherung dahintersteht.
Schritt 2: Beweise sichern
Sammle frühzeitig alles, was den Hergang belegt: Unfallbericht, Polizeiprotokoll, Zeugen, Fotos. Je besser die Beweislage, desto leichter lässt sich die Forderung durchsetzen. Notiere auch zeitnah deine Beschwerden.
Schritt 3: Schäden dokumentieren
Lass dich ärztlich behandeln und bewahre Atteste, Diagnosen und Rechnungen auf. Dokumentiere Krankschreibungen, Therapien und bleibende Folgen. Auch Beeinträchtigungen im Alltag und im Beruf sind wichtig für die Bewertung.
Schritt 4: Schmerzensgeld beziffern
Die Höhe orientiert sich an vergleichbaren Gerichtsurteilen (sogenannte Schmerzensgeldtabellen). Eine grobe Orientierung liefert die Schmerzensgeld-Orientierung. Beachte: Das ist nur ein Anhaltspunkt, kein verbindlicher Anspruch.
Schritt 5: Forderung schriftlich stellen
Fordere den Verantwortlichen oder dessen Versicherung schriftlich auf, das Schmerzensgeld bis zu einer Frist zu zahlen. Lege die Belege bei und begründe die Höhe. Oft folgt eine Verhandlung über den Betrag.
Schritt 6: Bei Ablehnung Klage prüfen
Lehnt die Gegenseite ab oder bietet zu wenig, kannst du klagen. Wäge vorher das Kostenrisiko ab: Mit dem Anwaltskosten-Rechner und dem Prozesskostenrisiko-Rechner schätzt du die möglichen Kosten ein.
Tipps
- Verlange neben Schmerzensgeld auch Ersatz materieller Schäden wie Verdienstausfall und Behandlungskosten.
- Eine Rechtsschutzversicherung deckt häufig die Durchsetzung ab.
- Beachte die Verjährung: Ansprüche verjähren meist innerhalb weniger Jahre.
Häufige Fragen
Wie hoch ist mein Schmerzensgeld? Das hängt von Art, Dauer und Schwere der Verletzung ab. Tabellen und Rechner geben nur eine grobe Orientierung, keinen festen Betrag.
Wer zahlt das Schmerzensgeld? In der Regel der Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung, etwa die Kfz-Versicherung nach einem Unfall.
Wie lange kann ich Schmerzensgeld fordern? Bis zum Ablauf der Verjährungsfrist, die in vielen Fällen drei Jahre beträgt. Reagiere daher zügig.