Verzugseintritt-Rechner (§ 286 BGB)
Berechne, ab wann ein Schuldner in Verzug gerät: nach Mahnung oder automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung (§ 286 BGB). Orientierung, kein Rechtsrat.
Aktualisiert: 2026-06-19
Ergebnis
Formel: Variante Mahnung: Verzug ab dem Tag nach der Mahnung. Variante 30-Tage-Regel: Verzug ab dem 31. Tag nach Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB)
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So funktioniert's
- Datum eintragen: Zugang der Rechnung (30-Tage-Regel) oder Zugang der Mahnung.
- Art des Verzugseintritts wählen.
- Tag des Verzugseintritts ablesen – ab dann laufen Verzugszinsen.
Häufige Fragen
Wann tritt Verzug automatisch ein?
Ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern setzt das einen entsprechenden Hinweis auf der Rechnung voraus.
Brauche ich immer eine Mahnung?
Nein. Bei kalendermäßig bestimmter Leistungszeit oder ernsthafter Erfüllungsverweigerung tritt Verzug auch ohne Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 BGB).
Was kostet der Verzug den Schuldner?
Verzugszinsen (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszins, sonst 9 Prozentpunkte) sowie Ersatz des Verzugsschadens, etwa Mahnkosten. Den Zinsbetrag kannst du mit dem Verzugszinsen-Rechner ermitteln.
Ist die Berechnung verbindlich?
Nein. Der genaue Verzugsbeginn hängt vom Einzelfall ab (Fälligkeit, Zugang, Hinweise). Der Rechner liefert nur eine Orientierung.
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