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Streitwert Kündigungsschutzklage-Rechner

Berechne den Streitwert einer Kündigungsschutzklage: bis zu drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG), Grundlage für Gerichts- und Anwaltskosten.

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Streitwert 9.000
Angesetzte Monatsgehälter 3 Monate
Bruttomonatsgehalt 3.000

Formel: Streitwert = min(Beschäftigungsmonate, 3) × Bruttomonatsgehalt (§ 42 Abs. 2 GKG)

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Bei einer Kündigungsschutzklage bemisst sich der Streitwert nach dem Vierteljahresverdienst: Er beträgt höchstens drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG). Bei kürzerer Beschäftigung kann ein geringerer Wert anzusetzen sein. Der Streitwert bestimmt Gerichts- und Anwaltskosten. Dieser Rechner liefert die übliche Berechnungsgrundlage als Orientierung; das Arbeitsgericht setzt den Wert verbindlich fest.

So funktioniert's

  1. Bruttomonatsgehalt eingeben.
  2. Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses in Monaten angeben.
  3. Streitwert ablesen – höchstens drei Monatsgehälter.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Streitwert bei einer Kündigung?

Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt der Streitwert höchstens den Vierteljahresverdienst, also bis zu drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG).

Zählt das Arbeitsgericht Gerichtsgebühren?

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht fallen bei Vergleich oder Klagerücknahme keine Gerichtsgebühren an. Die Anwaltskosten trägt im Arbeitsrecht erstinstanzlich jede Seite selbst.

Was bedeutet das für die Anwaltskosten?

Aus dem Streitwert ergeben sich über die RVG-Tabelle die Anwaltsgebühren. Ermittle sie mit dem RVG-Prozesskosten-Rechner anhand des hier berechneten Streitwerts.

Werden Sonderzahlungen einbezogen?

In das Bruttomonatsgehalt fließen regelmäßige Bezüge ein. Einmalige oder unregelmäßige Sonderzahlungen werden anteilig oder gar nicht berücksichtigt – das entscheidet das Gericht.

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