Wer eine Kündigung für unwirksam hält, kann sich mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Entscheidend ist die kurze Frist: Du hast nach Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit. Diese Anleitung erklärt das Vorgehen. Sie ist keine Rechtsberatung – gerade beim Arbeitsrecht lohnt sich oft fachanwaltliche Unterstützung.
Schritt 1: Drei-Wochen-Frist prüfen
Ab dem Tag, an dem dir die schriftliche Kündigung zugeht, läuft eine dreiwöchige Klagefrist. Versäumst du sie, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war. Notiere dir den Zugangstag sofort und rechne die Frist genau aus.
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen
Sammle alles Relevante: das Kündigungsschreiben, den Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, Schriftverkehr und – falls vorhanden – Hinweise auf eine fehlende Betriebsratsanhörung. Diese Dokumente brauchst du für die Begründung und zur Bestimmung des Streitwerts.
Schritt 3: Klageschrift verfassen
Die Klage richtet sich gegen den Arbeitgeber und enthält den Antrag festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde. Der Streitwert orientiert sich meist am Bruttoverdienst von rund drei Monatsgehältern. Mit dem Streitwert-Rechner für die Kündigungsschutzklage kannst du den Wert vorab abschätzen.
Schritt 4: Klage beim Arbeitsgericht einreichen
Reiche die Klage beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht ein, in der Regel am Sitz des Betriebs. Du kannst dich selbst vertreten oder einen Anwalt beauftragen. Auch die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts hilft beim Aufsetzen der Klage. Vor dem Prozess lohnt ein Blick auf das Prozesskostenrisiko.
Schritt 5: Gütetermin vorbereiten
Kurz nach Eingang lädt das Gericht zu einem Gütetermin, in dem eine Einigung versucht wird. Häufig endet das Verfahren hier mit einem Vergleich und einer Abfindung. Bereite dich gut vor und überlege, welche Abfindung für dich akzeptabel wäre – eine Orientierung gibt der Abfindungsrechner.
Tipps
- Im ersten Rechtszug vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt.
- Eine Rechtsschutzversicherung deckt das Arbeitsrecht oft ab – prüfe deinen Vertrag.
- Melde dich trotz Klage rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für die Klage? Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Diese Frist ist sehr knapp und sollte nicht abgewartet werden.
Bekomme ich automatisch eine Abfindung? Nein, einen gesetzlichen Anspruch gibt es meist nicht. Abfindungen entstehen häufig durch einen Vergleich im Gütetermin.
Brauche ich einen Anwalt? Vor dem Arbeitsgericht ist im ersten Rechtszug kein Anwalt vorgeschrieben, fachliche Hilfe erhöht aber die Erfolgschancen deutlich.