Räumungsfrist-Rechner (Ende der Räumungsfrist)
Berechne das Ende einer gerichtlich gewährten Räumungsfrist: Stichtag plus Anzahl Monate ergibt den letzten Tag, an dem die Wohnung geräumt sein muss. Orientierung.
Aktualisiert: 2026-06-19
Ergebnis
Formel: Ende der Räumungsfrist = Stichtag (Urteil/Rechtskraft) + gewährte Monate
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So funktioniert's
- Stichtag eintragen (Datum des Räumungsurteils bzw. der Rechtskraft).
- Anzahl der gewährten Monate eingeben.
- Letzten Tag der Räumungsfrist ablesen.
Häufige Fragen
Wer gewährt die Räumungsfrist?
Das Gericht im Räumungsurteil oder später das Vollstreckungsgericht (§ 721, § 794a ZPO). Sie wird auf Antrag und nach Abwägung der Interessen beider Seiten festgelegt.
Wie lange kann sie höchstens dauern?
Insgesamt höchstens ein Jahr, gerechnet ab Rechtskraft des Urteils (§ 721 Abs. 5 ZPO). Innerhalb dieser Grenze kann sie verlängert oder verkürzt werden.
Was passiert nach Ablauf der Frist?
Räumt der Mieter nicht freiwillig, kann der Vermieter die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher betreiben. Eine erneute Verlängerung muss rechtzeitig vorher beantragt werden.
Ist die Berechnung verbindlich?
Nein. Maßgeblich ist der genaue Tenor des Urteils bzw. Beschlusses. Der Rechner liefert nur eine Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Beratung.
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