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Räumungsfrist-Rechner (Ende der Räumungsfrist)

Berechne das Ende einer gerichtlich gewährten Räumungsfrist: Stichtag plus Anzahl Monate ergibt den letzten Tag, an dem die Wohnung geräumt sein muss. Orientierung.

Aktualisiert: 2026-06-19

Ergebnis

Ende der Räumungsfrist Bis zu diesem Tag muss die Wohnung geräumt und herausgegeben sein. 15.09.2026
Wochentag Dienstag
Ende (lang) Dienstag, 15. September 2026
Tag 15
Monat 9
Jahr 2.026
Frist (Monate) 6 Monate

Formel: Ende der Räumungsfrist = Stichtag (Urteil/Rechtskraft) + gewährte Monate

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Verurteilt ein Gericht den Mieter zur Räumung, kann es ihm auf Antrag eine Räumungsfrist gewähren (§ 721 ZPO). Diese Frist verschafft Zeit, eine neue Wohnung zu finden. Sie darf insgesamt ein Jahr ab Rechtskraft des Urteils nicht überschreiten. Der Rechner addiert die gewährten Monate zum Stichtag und zeigt den letzten Tag der Frist. Das ist eine reine Kalenderberechnung zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

So funktioniert's

  1. Stichtag eintragen (Datum des Räumungsurteils bzw. der Rechtskraft).
  2. Anzahl der gewährten Monate eingeben.
  3. Letzten Tag der Räumungsfrist ablesen.

Häufige Fragen

Wer gewährt die Räumungsfrist?

Das Gericht im Räumungsurteil oder später das Vollstreckungsgericht (§ 721, § 794a ZPO). Sie wird auf Antrag und nach Abwägung der Interessen beider Seiten festgelegt.

Wie lange kann sie höchstens dauern?

Insgesamt höchstens ein Jahr, gerechnet ab Rechtskraft des Urteils (§ 721 Abs. 5 ZPO). Innerhalb dieser Grenze kann sie verlängert oder verkürzt werden.

Was passiert nach Ablauf der Frist?

Räumt der Mieter nicht freiwillig, kann der Vermieter die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher betreiben. Eine erneute Verlängerung muss rechtzeitig vorher beantragt werden.

Ist die Berechnung verbindlich?

Nein. Maßgeblich ist der genaue Tenor des Urteils bzw. Beschlusses. Der Rechner liefert nur eine Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Beratung.

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