Mietminderung-Rechner (Minderungsbetrag)
Berechne den Minderungsbetrag bei einem Mietmangel: aus Bruttomiete, Minderungsquote in Prozent und der Dauer des Mangels. Orientierung, kein Rechtsrat.
Aktualisiert: 2026-06-19
Ergebnis
Formel: Minderung je Monat = Bruttomiete × Quote; Minderung im Zeitraum = (Bruttomiete / 30) × Quote × Manageltage
Eingaben ändern sich live – keine Anmeldung, keine Daten verlassen deinen Browser.
So funktioniert's
- Bruttomiete (Warmmiete) pro Monat eintragen.
- Minderungsquote in Prozent schätzen oder aus Vergleichsurteilen übernehmen.
- Dauer des Mangels in Tagen angeben.
- Minderungsbetrag für den Zeitraum und pro Monat ablesen.
Häufige Fragen
Von welcher Miete wird gemindert?
Maßstab ist nach der Rechtsprechung des BGH die Bruttomiete (Warmmiete) inklusive Betriebskosten, nicht die Nettokaltmiete.
Wie hoch darf ich mindern?
Es gibt keine festen Sätze. Die Quote richtet sich nach Art und Schwere des Mangels. Mietervereine und „Mietminderungstabellen“ aus Gerichtsurteilen geben Anhaltspunkte – im Streitfall entscheidet das Gericht.
Muss ich den Mangel melden?
Ja. Die Minderung tritt zwar kraft Gesetzes ein, doch der Vermieter muss den Mangel kennen. Zeige ihn unverzüglich schriftlich an, sonst riskierst du Schadensersatzansprüche.
Ist diese Berechnung verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine reine Orientierung. Eine zu hohe Minderung kann zu Mietrückständen und sogar zur Kündigung führen – lass dich im Zweifel beraten.
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