Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt einen Grundbetrag deines Guthabens vor dem Zugriff von Gläubigern. So bleiben dir trotz Kontopfändung die nötigsten Mittel zum Leben. Diese Anleitung zeigt, wie du ein P-Konto einrichtest. Sie ersetzt keine Schuldner- oder Rechtsberatung.
Schritt 1: P-Konto bei der Bank beantragen
Jeder hat das Recht, sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Teile deiner Bank schriftlich mit, dass du diese Umwandlung wünschst. Pro Person ist nur ein einziges P-Konto zulässig.
Schritt 2: Girokonto umwandeln lassen
Die Bank muss das Konto innerhalb weniger Geschäftstage umstellen. Wichtig: Du brauchst kein neues Konto, dein bisheriges wird umgewandelt. Eine bereits laufende Pfändung wirkt nach der Umwandlung mit dem Pfändungsschutz weiter.
Schritt 3: Grundfreibetrag prüfen
Auf dem P-Konto ist ein monatlicher Grundfreibetrag automatisch geschützt. Bis zu dieser Höhe kannst du trotz Pfändung über dein Guthaben verfügen. Mit dem Pfändungsfreibetrag-Rechner ermittelst du, wie viel dir in deiner Situation zusteht.
Schritt 4: Freibetrag mit Bescheinigung erhöhen
Hast du Unterhaltspflichten, erhältst Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen, kann sich dein Freibetrag erhöhen. Dafür brauchst du eine Bescheinigung, etwa von einer Schuldnerberatung, dem Arbeitgeber, der Familienkasse oder einem Sozialleistungsträger. Reiche sie bei der Bank ein.
Schritt 5: Konto richtig nutzen
Plane deine Ausgaben innerhalb des Freibetrags. Nicht genutztes Guthaben kann begrenzt in den Folgemonat übertragen werden. Überweisungen über dem Freibetrag sind während einer Pfändung nicht möglich – achte daher auf rechtzeitige Verfügungen.
Tipps
- Die Umwandlung ist kostenlos; für das P-Konto darf die Bank keine höheren Gebühren als für ein normales Konto verlangen.
- Eine Schuldnerberatung stellt Bescheinigungen oft kostenlos aus und hilft beim Gesamtüberblick.
- Bei besonderen Härten kann das Vollstreckungsgericht den Freibetrag individuell anpassen.
Häufige Fragen
Wer kann ein P-Konto bekommen? Jeder Inhaber eines Girokontos kann es in ein P-Konto umwandeln lassen, auch vorbeugend ohne laufende Pfändung.
Wie hoch ist der Freibetrag? Es gibt einen gesetzlichen Grundfreibetrag, der sich durch Unterhaltspflichten und bestimmte Leistungen erhöht. Werte ändern sich regelmäßig.
Darf ich mehrere P-Konten haben? Nein. Pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt; mehrere können zum Verlust des Schutzes führen.