Pendlerpauschale-Rechner (Entfernungspauschale)
Berechne deine Entfernungspauschale als Werbungskosten: 0,30 € je km bis 20 km, 0,38 € ab dem 21. km – pro Jahr und pro Arbeitstag.
Aktualisiert: 2026-06-18
Ergebnis
Formel: Pauschale = Arbeitstage × [ min(km,20) × 0,30 + max(km−20,0) × 0,38 ] (einfache Entfernung)
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So funktioniert's
- Trage die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit in Kilometern ein.
- Gib die Zahl deiner Arbeitstage pro Jahr an (häufig 220–230).
- Lies die jährliche Entfernungspauschale ab – diese trägst du als Werbungskosten ein.
Häufige Fragen
Zählt die einfache oder die doppelte Strecke?
Es zählt nur die einfache Entfernung von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte. Der Rückweg ist im Kilometersatz bereits berücksichtigt.
Wie hoch ist die Pauschale 2026?
0,30 € je Kilometer für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer der einfachen Strecke. Die erhöhte Fernpendlerpauschale ab dem 21. km wurde entfristet.
Spielt das Verkehrsmittel eine Rolle?
Für die Entfernungspauschale grundsätzlich nicht – sie gilt auch für Fußgänger, Radfahrer oder ÖPNV-Nutzer. Bei höheren tatsächlichen ÖPNV-Kosten können diese gesondert geltend gemacht werden.
Ist das schon meine Steuerersparnis?
Nein. Die Pauschale ist der Werbungskostenbetrag, der dein zu versteuerndes Einkommen mindert. Die echte Ersparnis ist dieser Betrag multipliziert mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz.
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