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Pendlerpauschale einfach erklärt: So setzt du den Arbeitsweg ab

Pendlerpauschale verständlich erklärt: Wie die Entfernungspauschale funktioniert, wie viel pro Kilometer zählt und worauf du in der Steuererklärung achten solltest.

Aktualisiert: 2026-06-18

Wer täglich zur Arbeit fährt, kann diese Kosten von der Steuer absetzen – ganz unabhängig davon, ob mit dem Auto, dem Fahrrad, der Bahn oder zu Fuß. Möglich macht das die Pendlerpauschale, offiziell Entfernungspauschale genannt. Sie ist einer der wichtigsten Posten in der Steuererklärung vieler Arbeitnehmer.

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale ist ein pauschaler Betrag, den du pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten ansetzen darfst. Sie mindert dein zu versteuerndes Einkommen und kann so zu einer Steuererstattung führen. Der Clou: Es zählt nur die einfache Entfernung, nicht der Hin- und Rückweg.

So wird gerechnet

Die Grundformel ist überschaubar:

Pauschale = Arbeitstage × Entfernungskilometer (einfach) × Kilometersatz

Für die ersten Entfernungskilometer gilt ein bestimmter Cent-Betrag pro Kilometer, ab einer höheren Entfernung ein etwas höherer Satz für die weiter entfernten Kilometer. Die genauen Sätze ändern sich gelegentlich durch den Gesetzgeber – prüfe daher für dein Steuerjahr die aktuell gültigen Werte. Den Gesamtbetrag ermittelst du schnell mit dem Pendlerpauschale-Rechner.

Ein vereinfachtes Beispiel: 220 Arbeitstage und 20 km einfache Entfernung ergeben 220 × 20 = 4.400 Entfernungskilometer. Multipliziert mit dem Kilometersatz erhältst du den absetzbaren Betrag.

Was zählt als Entfernung?

Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke darf nur angesetzt werden, wenn sie verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird – etwa weil eine Umgehungsstraße trotz mehr Kilometern deutlich schneller ist. Bei den Arbeitstagen zählen nur die Tage, an denen du tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren bist.

Homeoffice und Pendlerpauschale

An Tagen, an denen du von zu Hause arbeitest, fällt kein Arbeitsweg an – diese Tage zählen also nicht für die Pendlerpauschale. Dafür gibt es die separate Homeoffice-Pauschale, mit der du das Arbeiten in den eigenen vier Wänden steuerlich berücksichtigen kannst. Wie viel das ausmacht, zeigt der Homeoffice-Pauschale-Rechner. Beide Pauschalen lassen sich übers Jahr verteilt nutzen, je nachdem, an welchen Tagen du wo gearbeitet hast.

Abgrenzung zu Dienstreisen

Wichtig: Die Pendlerpauschale gilt für den Weg zur regelmäßigen Arbeitsstätte. Für Dienstreisen zu wechselnden Einsatzorten gelten andere Regeln, bei denen oft die tatsächlich gefahrenen Kilometer (also Hin- und Rückweg) angesetzt werden. Diese Fälle deckt der Reisekosten-Kilometergeld-Rechner ab.

Häufige Fragen

Zählt bei der Pendlerpauschale der Hin- und Rückweg? Nein, es zählt nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der Rückweg ist mit dem Kilometersatz bereits abgegolten.

Kann ich die Pendlerpauschale auch ohne Auto nutzen? Ja. Die Entfernungspauschale gilt verkehrsmittelunabhängig – egal ob Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können unter Umständen auch die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, wenn sie höher sind.

Bekomme ich die Pauschale komplett zurück? Nein. Die Pauschale mindert dein zu versteuerndes Einkommen, nicht deine Steuer direkt. Wie viel du erstattet bekommst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Das ist eine grobe Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.

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