Homeoffice-Pauschale Rechner
Berechne deine Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag im Homeoffice, maximal 1.260 € im Jahr (210 Tage) als Werbungskosten.
Aktualisiert: 2026-06-18
Ergebnis
Formel: Pauschale = min(Homeoffice-Tage, 210) × 6 € (Höchstbetrag 1.260 € / Jahr)
Eingaben ändern sich live – keine Anmeldung, keine Daten verlassen deinen Browser.
So funktioniert's
- Zähle die Tage, an denen du überwiegend von zu Hause gearbeitet hast.
- Trage die Anzahl in das Feld ein.
- Lies die ansetzbare Homeoffice-Pauschale ab – maximal 1.260 € pro Jahr.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?
6 € pro Homeoffice-Tag, gedeckelt auf 1.260 € im Jahr. Das entspricht 210 anerkannten Tagen.
Brauche ich ein eigenes Arbeitszimmer?
Nein. Die Tagespauschale gilt unabhängig davon, ob ein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist. Sie deckt die anteiligen Raumkosten pauschal ab.
Kann ich an einem Tag Pauschale und Pendlerpauschale ansetzen?
In der Regel nicht für denselben Tag, da die Tagespauschale eine überwiegende Tätigkeit zu Hause voraussetzt. Es gibt eng begrenzte Ausnahmen, etwa wenn dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Ist die Pauschale schon meine Steuerersparnis?
Nein, es ist der Werbungskostenbetrag. Die tatsächliche Ersparnis ergibt sich aus dem Betrag mal deinem persönlichen Steuersatz und nur, soweit die Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen.
Verwandte Rechner
Pendlerpauschale-Rechner (Entfernungspauschale)
Berechne deine Entfernungspauschale als Werbungskosten: 0,30 € je km bis 20 km, 0,38 € ab dem 21. km – pro Jahr und pro Arbeitstag.
ÖffnenArbeitstage-Rechner pro Jahr
Berechne deine tatsächlichen Arbeitstage im Jahr: Kalendertage minus Wochenenden, Feiertage und Urlaub – plus Arbeitsstunden gesamt.
ÖffnenJahresgehalt-Rechner (mit 13. Gehalt)
Rechne dein Monatsgehalt aufs Jahr hoch – inklusive 13. Monatsgehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld. Zeigt das echte Jahresbrutto und das durchschnittliche Monatsbrutto.
Öffnen13. Gehalt & Weihnachtsgeld Rechner (anteilig)
Berechne dein anteiliges 13. Gehalt bzw. Weihnachtsgeld bei unterjährigem Eintritt: voller Anspruch geteilt durch 12, mal Beschäftigungsmonate.
Öffnen