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Beruf & Gehalt · Anleitung

Homeoffice-Pauschale absetzen in 5 Schritten

Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung absetzen: Homeoffice-Tage zählen, Pauschale berechnen und korrekt als Werbungskosten eintragen.

Aktualisiert: 2026-06-18

In 5 Schritten

  1. 1 Homeoffice-Tage erfassen
  2. 2 Anspruch und Grenzen prüfen
  3. 3 Pauschale berechnen
  4. 4 Mit anderen Werbungskosten vergleichen
  5. 5 In der Steuererklärung eintragen

Wer von zu Hause arbeitet, kann einen Teil davon steuerlich geltend machen – auch ohne separates Arbeitszimmer. Die Homeoffice-Pauschale macht das einfach: ein fester Betrag pro Tag im Homeoffice. Diese Anleitung zeigt dir, wie du deine Tage zählst, die Pauschale berechnest und richtig in die Steuererklärung einträgst. Du brauchst dafür nur eine Übersicht deiner Arbeitstage zu Hause. Sie ersetzt keine Steuerberatung.

Schritt 1: Homeoffice-Tage erfassen

Notiere über das Jahr hinweg, an welchen Tagen du überwiegend von zu Hause gearbeitet hast. Ein einfacher Kalendereintrag genügt. Je sauberer du das führst, desto leichter ist später der Nachweis. Auch Teiltage und Mischformen solltest du dokumentieren.

Schritt 2: Anspruch und Grenzen prüfen

Die Pauschale gibt es pro Homeoffice-Tag bis zu einer jährlichen Höchstgrenze. Es gelten Regeln dazu, ob für denselben Tag zusätzlich die Pendlerpauschale geltend gemacht werden darf. Prüfe deine konkrete Situation, da diese Vorgaben sich ändern können.

Schritt 3: Pauschale berechnen

Multipliziere deine Homeoffice-Tage mit dem geltenden Tagessatz, begrenzt auf den Jahreshöchstbetrag. Der Homeoffice-Pauschale-Rechner übernimmt das für dich. So siehst du sofort, welcher Betrag in deine Steuererklärung gehört.

Schritt 4: Mit anderen Werbungskosten vergleichen

Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Vergleiche, ob sie zusammen mit Fahrtkosten und anderen beruflichen Ausgaben über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt – erst dann wirkt sie sich steuerlich aus. Den Arbeitsweg berechnest du mit dem Pendlerpauschale-Rechner.

Schritt 5: In der Steuererklärung eintragen

Trage den berechneten Betrag bei den Werbungskosten in der Anlage N ein. Halte deine Aufzeichnung der Homeoffice-Tage bereit, falls das Finanzamt nachfragt. Mit einer ordentlichen Dokumentation läuft die Anerkennung in der Regel problemlos.

Tipps

  • Führe deine Homeoffice-Tage laufend, nicht erst am Jahresende.
  • Prüfe jedes Jahr die aktuellen Beträge und Grenzen, sie können sich ändern.
  • Halte fest, ob an einem Tag auch ein Arbeitsweg angefallen ist.

Häufige Fragen

Brauche ich ein separates Arbeitszimmer? Nein, die Homeoffice-Pauschale gilt unabhängig vom häuslichen Arbeitszimmer. Für ein echtes Arbeitszimmer gelten gesonderte Regeln.

Kann ich Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag ansetzen? Das ist eingeschränkt und hängt von der aktuellen Regelung ab. Prüfe deinen Fall genau – verbindlich klärt das nur eine Steuerberatung.

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