Nebenkostenabrechnung-Frist-Rechner (§ 556 BGB)
Berechne die Frist zur Betriebskostenabrechnung: 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen. Orientierung.
Aktualisiert: 2026-06-19
Ergebnis
Formel: Abrechnungsfrist = Ende des Abrechnungszeitraums + 12 Monate (§ 556 Abs. 3 BGB)
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So funktioniert's
- Letzten Tag des Abrechnungszeitraums eintragen (z. B. 31.12.).
- Abrechnungsfrist wählen (gesetzlich 12 Monate).
- Datum ablesen, bis zu dem die Abrechnung beim Mieter vorliegen muss.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?
Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB). Bei Kalenderjahr-Abrechnung (Ende 31.12.) also bis zum 31.12. des Folgejahres.
Was passiert nach Fristablauf?
Nachforderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Vermieter die Verspätung zu vertreten hat. Ein Guthaben des Mieters bleibt dagegen bestehen und muss ausgezahlt werden.
Wie lange kann ich Einwendungen erheben?
Der Mieter kann Einwendungen gegen die Abrechnung bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung geltend machen (§ 556 Abs. 3 S. 5, 6 BGB).
Ist die Berechnung verbindlich?
Nein. Sie dient der Orientierung. Bei Streit über Fristen und Nachforderungen sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.
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