Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
Schätze den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle: Bedarf nach Alter und Einkommensgruppe, Zahlbetrag nach Abzug des halben Kindergeldes (Stand 2026).
Aktualisiert: 2026-06-18
Ergebnis
Formel: Zahlbetrag = Tabellenbedarf(Alter) × Einkommensfaktor − halbes Kindergeld (127,50 €)
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So funktioniert's
- Altersstufe des Kindes wählen (Tabelle staffelt nach 0–5, 6–11, 12–17, ab 18).
- Einkommensgruppe nach dem bereinigten Netto des Zahlenden auswählen.
- Tabellenbedarf und Zahlbetrag nach Abzug des Kindergeldes ablesen.
- Für den verbindlichen Betrag die aktuelle Düsseldorfer Tabelle bzw. eine Beratung nutzen.
Häufige Fragen
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Eine bundesweit anerkannte Leitlinie der Gerichte zur Höhe des Kindesunterhalts. Sie staffelt den Bedarf nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes.
Warum wird Kindergeld abgezogen?
Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergeldes (Stand 2026: 127,50 €) auf den Bedarf angerechnet. Bei volljährigen Kindern in der Regel das volle Kindergeld.
Was bedeutet bereinigtes Nettoeinkommen?
Das Nettoeinkommen abzüglich berücksichtigungsfähiger Posten wie berufsbedingter Aufwendungen oder bestimmter Schulden. Der genaue Betrag wird im Einzelfall ermittelt.
Wie genau ist dieser Rechner?
Er bildet die ersten Einkommensgruppen als Näherung ab (Stand 2026). Selbstbehalt, Mangelfälle, weitere Unterhaltsberechtigte und Sonderbedarf sind nicht berücksichtigt. Verbindlich ist die amtliche Tabelle.
Gibt es einen Mindestunterhalt?
Ja. Die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle entspricht dem gesetzlichen Mindestunterhalt. Darunter darf der Unterhalt für minderjährige Kinder grundsätzlich nicht fallen.
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