Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, den ein Ehepartner dem anderen nach der Trennung, aber vor der Scheidung zahlen kann. Er soll den gewohnten Lebensstandard während der Trennungszeit absichern. Diese Anleitung zeigt, wie sich der Betrag grob herleiten lässt. Die genaue Berechnung ist komplex und hängt vom Einzelfall ab – dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine Orientierung.
Schritt 1: Anspruch klären
Trennungsunterhalt kommt in Betracht, wenn ein Partner nach der Trennung über deutlich weniger Einkommen verfügt als der andere. Der Anspruch besteht grundsätzlich ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Danach kann ein eigenständiger nachehelicher Unterhalt geprüft werden.
Schritt 2: Nettoeinkommen beider Partner ermitteln
Ermittle das monatliche Nettoeinkommen beider Partner. Dazu zählen neben dem Gehalt unter Umständen weitere Einkünfte. Eine erste Schätzung der Größenordnung liefert der Trennungsunterhalt-Rechner.
Schritt 3: Einkommen bereinigen
Vom Nettoeinkommen werden bestimmte Posten abgezogen, etwa berücksichtigungsfähige Schulden, berufsbedingte Aufwendungen oder bereits gezahlter Kindesunterhalt. Den vorrangigen Kindesunterhalt kannst du mit dem Kindesunterhalt-Rechner bestimmen, denn er geht dem Ehegattenunterhalt vor.
Schritt 4: Erwerbstätigenbonus abziehen
Vom Erwerbseinkommen wird häufig ein Erwerbstätigenbonus abgezogen, bevor verglichen wird. Er soll einen Anreiz zum Arbeiten erhalten. Der genaue Prozentsatz richtet sich nach der Rechtsprechung der zuständigen Gerichte.
Schritt 5: Differenz nach Halbteilung berechnen
Nach dem Halbteilungsgrundsatz steht jedem Partner grob die Hälfte des verteilbaren Einkommens zu. Der Unterhalt entspricht vereinfacht einem Anteil der Einkommensdifferenz beider Partner. Diese Rechnung nimmt dir der Ehegattenunterhalt-Rechner ab.
Schritt 6: Selbstbehalt und Dauer prüfen
Dem zahlenden Partner muss ein Selbstbehalt zur eigenen Existenzsicherung bleiben. Reicht das Einkommen nicht, sinkt der Unterhalt entsprechend. Beachte außerdem: Trennungsunterhalt endet mit der rechtskräftigen Scheidung; danach gelten eigene Regeln.
Tipps
- Der Kindesunterhalt hat Vorrang vor dem Ehegattenunterhalt.
- Eigene Einkünfte des unterhaltsberechtigten Partners mindern den Anspruch.
- Bei strittigen oder hohen Beträgen ist anwaltliche Beratung sinnvoll.
Häufige Fragen
Worin unterscheiden sich Trennungs- und nachehelicher Unterhalt? Trennungsunterhalt gilt für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung. Nach der Scheidung kann ein eigenständiger nachehelicher Unterhalt in Frage kommen, an strengere Voraussetzungen geknüpft.
Muss der berechtigte Partner arbeiten? Im ersten Trennungsjahr besteht oft keine Pflicht, eine Arbeit aufzunehmen. Später kann eine Erwerbsobliegenheit greifen. Details hängen vom Einzelfall ab.
Wie hoch ist der Betrag ungefähr? Eine grobe Schätzung liefert der Ehegattenunterhalt-Rechner – die genaue Höhe klärt der Einzelfall.