Bei einer Trennung geht es nicht nur um die Kinder, sondern oft auch um den Unterhalt zwischen den Partnern. Hier werden zwei Begriffe leicht verwechselt: Trennungsunterhalt und nachehelicher Ehegattenunterhalt. Dieser Artikel erklärt den Unterschied verständlich.
Trennungsunterhalt: die Zeit bis zur Scheidung
Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, der für die Phase zwischen der Trennung und der rechtskräftigen Scheidung gezahlt werden kann. Der Gedanke dahinter: Solange die Ehe rechtlich besteht, sollen beide Partner ihren bisherigen Lebensstandard möglichst halten können. Verdient ein Partner deutlich weniger, kann er vom besserverdienenden Partner Unterstützung verlangen.
Maßgeblich ist das Einkommensgefälle zwischen den Eheleuten. Eine erste grobe Orientierung, wie hoch ein solcher Anspruch ausfallen könnte, gibt der Trennungsunterhalt-Rechner. Die genaue Höhe hängt von vielen Einzelheiten ab und wird im Streitfall vom Familiengericht festgelegt.
Nachehelicher Ehegattenunterhalt: nach der Scheidung
Nach der rechtskräftigen Scheidung gilt ein anderer Maßstab. Hier steht der Grundsatz der Eigenverantwortung im Vordergrund: Jeder soll grundsätzlich für sich selbst sorgen. Nachehelicher Unterhalt kommt deshalb nur in bestimmten Fällen in Betracht, etwa:
- bei der Betreuung gemeinsamer Kinder,
- bei Alter oder Krankheit,
- wenn jemand nach langer Ehe keine ausreichende eigene Erwerbsmöglichkeit hat,
- in einer Übergangszeit zur beruflichen Wiedereingliederung.
Ob und wie lange Anspruch besteht, ist eine Einzelfallentscheidung. Eine grobe Einordnung der möglichen Höhe liefert der Ehegattenunterhalt-Rechner.
Wie wird der Unterhalt berechnet?
Bei beiden Formen spielt das Einkommen beider Partner die zentrale Rolle. Vereinfacht gilt: Der Unterhalt soll einen Teil der Einkommensdifferenz ausgleichen. Vom Einkommen werden allerdings bestimmte Posten abgezogen, etwa berufsbedingte Aufwendungen oder vorrangiger Kindesunterhalt. Auch dem zahlenden Partner muss ein Selbstbehalt verbleiben.
Wichtig: Kindesunterhalt geht dem Ehegattenunterhalt in der Regel vor. Wer also für Kinder zahlt, mindert damit das für den Ehegattenunterhalt verfügbare Einkommen. Den Kindesunterhalt kannst du separat mit dem Kindesunterhalt-Rechner abschätzen.
Der Unterschied auf einen Blick
- Trennungsunterhalt: für die Phase der Trennung bis zur Scheidung, leichter durchsetzbar, da die Ehe noch besteht.
- Nachehelicher Unterhalt: ab der Scheidung, nur bei besonderen Gründen und meist zeitlich begrenzt.
Praktische Hinweise
- Auf Trennungsunterhalt kann man für die Zukunft nicht wirksam verzichten.
- Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt werden häufig in einer Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen.
- Bei Streit über die Höhe entscheidet das Familiengericht.
Haeufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Trennungs- und Ehegattenunterhalt? Trennungsunterhalt gilt bis zur Scheidung, während die Ehe noch besteht. Nachehelicher Ehegattenunterhalt betrifft die Zeit danach und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt.
Bekomme ich nach der Scheidung automatisch Unterhalt? Nein. Nachehelicher Unterhalt setzt einen konkreten Grund voraus, etwa Kinderbetreuung, Alter oder Krankheit. Der Grundsatz lautet Eigenverantwortung.
Geht Kindesunterhalt vor? Ja, in der Regel ist Kindesunterhalt vorrangig. Er wird bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts vom verfügbaren Einkommen abgezogen.
Diese Darstellung dient nur der allgemeinen Orientierung. Unterhaltsfragen sind komplex – im Einzelfall ist eine anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.