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Familie & Kinder · Anleitung

Unterhaltsvorschuss beantragen in 6 Schritten

Unterhaltsvorschuss beantragen für Alleinerziehende: Voraussetzungen, Antrag beim Jugendamt, nötige Unterlagen und was passiert, wenn der andere Elternteil nicht zahlt.

Aktualisiert: 2026-06-18

In 6 Schritten

  1. 1 Anspruch prüfen
  2. 2 Höhe einschätzen
  3. 3 Unterlagen sammeln
  4. 4 Antrag beim Jugendamt stellen
  5. 5 Mitwirkungspflichten erfüllen
  6. 6 Bescheid prüfen und Zahlungen verfolgen

Unterhaltsvorschuss springt ein, wenn ein alleinerziehender Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält. Den Vorschuss zahlt der Staat, geholt wird das Geld später beim zahlungspflichtigen Elternteil. Diese Anleitung erklärt, wie du den Antrag beim Jugendamt stellst und welche Unterlagen du brauchst. Maßgeblich sind die Vorgaben deines Jugendamts; dies ist keine Rechtsberatung.

Schritt 1: Anspruch prüfen

Unterhaltsvorschuss kann beanspruchen, wer ein Kind allein erzieht, das beim antragstellenden Elternteil lebt, und vom anderen Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt bekommt. Die Leistung gibt es gestaffelt nach Alter des Kindes, mit zusätzlichen Bedingungen bei älteren Kindern. Ob ein Anspruch wahrscheinlich ist, hilft der Unterhaltsvorschuss-Rechner einzuschätzen.

Schritt 2: Höhe einschätzen

Die Höhe richtet sich nach dem Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes und ist nach Altersstufen gestaffelt. Mit dem Unterhaltsvorschuss-Rechner erhältst du eine Orientierung. Zum Vergleich, was dem Kind regulär an Unterhalt zustünde, dient der Kindesunterhalt-Rechner.

Schritt 3: Unterlagen sammeln

Typischerweise brauchst du die Geburtsurkunde des Kindes, eine Meldebestätigung, deinen Ausweis und Angaben zum anderen Elternteil. Hilfreich sind außerdem Nachweise über bereits geleistete oder ausgebliebene Unterhaltszahlungen.

Schritt 4: Antrag beim Jugendamt stellen

Den Antrag stellst du beim Jugendamt deiner Stadt oder deines Landkreises, oft mit einem bereitgestellten Formular. Trage die Daten von Kind und beiden Elternteilen vollständig ein und gib deine Bankverbindung an.

Schritt 5: Mitwirkungspflichten erfüllen

Du bist verpflichtet, bei der Klärung mitzuwirken – etwa Angaben zum anderen Elternteil zu machen, damit das Jugendamt sich das Geld dort zurückholen kann. Fehlende Mitwirkung kann den Anspruch gefährden.

Schritt 6: Bescheid prüfen und Zahlungen verfolgen

Nach der Bearbeitung erhältst du einen Bescheid. Der Vorschuss wird monatlich überwiesen. Ändert sich etwas – etwa wenn der andere Elternteil wieder zahlt oder du erneut heiratest – musst du das dem Jugendamt melden.

Tipps

  • Melde Änderungen sofort, um Rückforderungen zu vermeiden.
  • Hebe alle Nachweise über (ausgebliebene) Unterhaltszahlungen auf.
  • Der Vorschuss schließt einen späteren regulären Unterhaltsanspruch nicht aus.

Häufige Fragen

Muss ich zuerst gegen den anderen Elternteil klagen? Nein. Den Vorschuss bekommst du auch ohne Unterhaltsklage. Das Jugendamt holt sich das Geld später selbst beim zahlungspflichtigen Elternteil.

Bis zu welchem Alter wird gezahlt? Unterhaltsvorschuss gibt es bis zur Volljährigkeit, für ältere Kinder unter zusätzlichen Voraussetzungen. Details nennt das Jugendamt.

Wie hoch sind die Gesamtkosten eines Kindes? Einen Überblick über die laufenden Ausgaben liefert der Kosten-Kind-Rechner.

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