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Familie & Kinder

Kindesunterhalt und Düsseldorfer Tabelle erklärt

Wie wird Kindesunterhalt berechnet? Die Düsseldorfer Tabelle, Selbstbehalt und Anrechnung von Kindergeld verständlich erklärt – mit passendem Rechner.

Aktualisiert: 2026-06-18

Wenn Eltern getrennt leben, muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend wohnt, in der Regel Kindesunterhalt zahlen. Die wichtigste Orientierung dafür ist die Düsseldorfer Tabelle. Dieser Artikel erklärt, wie das Zusammenspiel grundsätzlich funktioniert.

Was ist Kindesunterhalt?

Kindesunterhalt ist der Geldbetrag, mit dem ein Elternteil zum Lebensunterhalt des gemeinsamen Kindes beiträgt. Der Grundgedanke: Beide Eltern sind ihrem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Wer das Kind betreut, leistet seinen Beitrag meist durch die tägliche Versorgung (Naturalunterhalt). Der andere Elternteil zahlt einen Geldbetrag (Barunterhalt).

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist keine gesetzliche Regelung, sondern eine von Gerichten erarbeitete Leitlinie. Sie wird regelmäßig aktualisiert und dient bundesweit als Orientierung für die Höhe des Unterhalts. Die Tabelle ordnet die Beträge nach zwei Hauptkriterien:

  • Einkommen des zahlenden Elternteils – je höher das bereinigte Nettoeinkommen, desto höher der Unterhalt.
  • Alter des Kindes – mit zunehmendem Alter steigt der Bedarf und damit der Tabellenbetrag.

Aus diesen beiden Werten ergibt sich der sogenannte Tabellenbedarf. Eine erste Orientierung liefert dir der Kindesunterhalt-Rechner, der die Logik der Tabelle nachbildet.

Bereinigtes Nettoeinkommen

Maßgeblich ist nicht das reine Nettogehalt, sondern das bereinigte Nettoeinkommen. Davon können bestimmte Ausgaben abgezogen werden, etwa berufsbedingte Aufwendungen oder bestimmte Schulden. Da die Bereinigung komplex ist und im Streitfall genau geprüft wird, ist eine rechtliche Beratung sinnvoll.

Anrechnung des Kindergeldes

Das Kindergeld wird beim Kindesunterhalt berücksichtigt. Vereinfacht gilt: Bei minderjährigen Kindern wird in der Regel die Hälfte des Kindergeldes auf den Zahlbetrag angerechnet, weil das Kindergeld beiden Eltern zugutekommen soll. Der tatsächlich zu zahlende Betrag (Zahlbetrag) liegt deshalb unter dem reinen Tabellenbedarf.

Selbstbehalt

Dem zahlenden Elternteil muss ein bestimmter Betrag zum eigenen Leben verbleiben – der Selbstbehalt. Reicht das Einkommen nicht aus, um sowohl den Unterhalt als auch den Selbstbehalt zu decken, kann sich der Unterhalt verringern. In solchen Fällen kann ein Unterhaltsvorschuss für das Kind in Betracht kommen.

Unterhalt für volljährige Kinder

Mit der Volljährigkeit ändern sich die Regeln: Nun sind grundsätzlich beide Eltern barunterhaltspflichtig, und das volle Kindergeld wird angerechnet. Für diese Konstellation gibt es eigene Berechnungswege, die du mit dem Volljährigenunterhalt-Rechner nachvollziehen kannst.

Praktische Hinweise

  • Die Düsseldorfer Tabelle wird angepasst – achte stets auf die aktuelle Fassung.
  • Vereinbarungen lassen sich freiwillig oder über das Jugendamt (Beistandschaft) regeln.
  • Bei Streit über die Höhe entscheidet im Zweifel das Familiengericht.

Haeufige Fragen

Ist die Düsseldorfer Tabelle ein Gesetz? Nein. Sie ist eine bundesweit anerkannte Leitlinie der Gerichte und dient als Orientierung. Verbindlich werden Beträge erst durch eine Vereinbarung oder eine gerichtliche Entscheidung.

Wird das Kindergeld vom Unterhalt abgezogen? Bei minderjährigen Kindern wird in der Regel die Hälfte des Kindergeldes angerechnet, sodass der Zahlbetrag niedriger ist als der Tabellenbedarf. Bei Volljährigen wird das volle Kindergeld berücksichtigt.

Was ist, wenn der andere Elternteil nicht zahlt? Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt werden. Auch eine gerichtliche Durchsetzung ist möglich.

Diese Darstellung dient nur der allgemeinen Orientierung. Für verbindliche Berechnungen und im Streitfall ist eine rechtliche Beratung erforderlich.

Passende Rechner

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