Kindesunterhalt ist der Betrag, den der nicht betreuende Elternteil für das gemeinsame Kind zahlt. Grundlage ist meist die Düsseldorfer Tabelle, die sich nach Einkommen und Alter des Kindes richtet. Diese Anleitung zeigt, wie du den Unterhalt Schritt für Schritt herleitest. Die Tabelle wird regelmäßig angepasst – nutze immer die aktuelle Fassung. Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine Orientierung.
Schritt 1: Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln
Ausgangspunkt ist das bereinigte Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils. Vom Nettolohn werden bestimmte Posten abgezogen, etwa berufsbedingte Aufwendungen oder berücksichtigungsfähige Schulden. Was übrig bleibt, ist die Grundlage für die Tabelle.
Schritt 2: Altersstufe des Kindes bestimmen
Die Düsseldorfer Tabelle staffelt den Unterhalt nach Altersstufen (typischerweise 0–5, 6–11, 12–17 Jahre und ab 18). Je älter das Kind, desto höher der Bedarf. Notiere das aktuelle Alter jedes Kindes.
Schritt 3: Einkommensgruppe in der Tabelle finden
Ordne das bereinigte Nettoeinkommen einer Einkommensgruppe zu. Die Gruppen sind nach Einkommensspannen sortiert und steigen stufenweise an. Die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen kann die Einstufung beeinflussen.
Schritt 4: Tabellenbetrag ablesen
Im Schnittpunkt von Einkommensgruppe und Altersstufe steht der Tabellenbetrag – der reine Unterhaltsbedarf vor Anrechnung des Kindergeldes. Diesen ganzen Vorgang nimmt dir der Kindesunterhalt-Rechner ab.
Schritt 5: Kindergeld anrechnen
Vom Tabellenbetrag wird das Kindergeld angerechnet. Bei minderjährigen Kindern wird in der Regel die Hälfte des Kindergeldes abgezogen, bei Volljährigen häufig das volle Kindergeld. Das Ergebnis ist der tatsächliche Zahlbetrag.
Schritt 6: Zahlbetrag und Sonderfälle prüfen
Prüfe den Zahlbetrag auf Besonderheiten: Hat der Zahlende mehrere Unterhaltspflichten, kann eine Herabstufung greifen. Bei volljährigen Kindern gelten eigene Regeln – dafür gibt es den Volljährigenunterhalt-Rechner. Zahlt der Pflichtige gar nicht, kann Unterhaltsvorschuss in Frage kommen.
Tipps
- Verwende stets die aktuelle Fassung der Düsseldorfer Tabelle.
- Der sogenannte Selbstbehalt sichert dem Zahlenden ein Existenzminimum.
- Bei strittigen Fällen hilft das Jugendamt oder eine anwaltliche Beratung.
Häufige Fragen
Was ist der Mindestunterhalt? Der Mindestunterhalt ist der untere Tabellenwert je Altersstufe, der dem Kind in jedem Fall zusteht.
Wie wird das Kindergeld berücksichtigt? Bei Minderjährigen meist zur Hälfte, bei Volljährigen meist voll. Es mindert den Zahlbetrag, nicht den Tabellenbetrag selbst.
Was, wenn der andere Elternteil nicht zahlt? Dann kann Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt eine Lücke schließen – eine Einschätzung gibt der Unterhaltsvorschuss-Rechner.