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Grundsteuer-Reform einfach erklärt – das Bundesmodell verstehen

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet? Bundesmodell, Grundsteuerwert, Messzahl und Hebesatz verständlich erklärt – mit Rechner zum Überschlagen.

Aktualisiert: 2026-06-18

Die Grundsteuer wurde reformiert und wird seit der Neubewertung anders berechnet als früher. Für viele Eigentümer und auch Mieter stellt sich die Frage: Wie kommt der Betrag zustande? Dieser Beitrag erklärt das verbreitete Bundesmodell in verständlichen Schritten.

Warum gibt es die Reform?

Die alte Grundsteuer beruhte auf veralteten Einheitswerten, teils aus den 1960er-Jahren. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Bemessung für verfassungswidrig, weil sie zu ungleicher Behandlung führte. Daraufhin wurde die Grundsteuer neu geregelt. Mehrere Bundesländer nutzen eigene Modelle, viele aber das Bundesmodell.

Die drei Bausteine der Berechnung

Im Bundesmodell entsteht die Grundsteuer in drei Schritten:

Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer

  1. Grundsteuerwert: Er wird vom Finanzamt aus Faktoren wie Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Baujahr und einer pauschalen Miete ermittelt.
  2. Steuermesszahl: Ein gesetzlich festgelegter, sehr kleiner Faktor, der den Wert in den Messbetrag umrechnet.
  3. Hebesatz: Jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest – dadurch fällt die Grundsteuer örtlich unterschiedlich hoch aus.

Mit dem Grundsteuer-Bundesmodell-Rechner lässt sich der Betrag anhand dieser Größen überschlagen. Die tatsächlichen Werte stehen im Bescheid des Finanzamts.

Warum die Beträge so unterschiedlich sind

Weil der Hebesatz von der Gemeinde kommt, kann dieselbe Immobilie in zwei Orten unterschiedlich besteuert werden. Außerdem verschieben sich durch die Neubewertung die Lasten: Manche zahlen mehr, manche weniger als früher. Das Ziel der Reform war, dass das Gesamtaufkommen einer Gemeinde möglichst gleich bleibt – im Einzelfall kann es aber Abweichungen geben.

Grundsteuer und Mieter

Die Grundsteuer ist eine umlagefähige Betriebskostenart. Vermieter dürfen sie also über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Steigt die Grundsteuer, kann sich das daher auch in der Nebenkostenabrechnung bemerkbar machen.

Abgrenzung zur Grunderwerbsteuer

Wichtig: Die Grundsteuer ist eine laufende, jährliche Steuer für den Besitz eines Grundstücks. Die Grunderwerbsteuer fällt dagegen einmalig beim Kauf an. Beide werden oft verwechselt. Die einmalige Steuer beim Kauf berechnet der Grunderwerbsteuer-Rechner.

Dieser Beitrag erklärt das Modell allgemein. Die konkrete Berechnung und die Werte hängen vom Bundesland und der Gemeinde ab und sollten dem amtlichen Bescheid entnommen werden – er ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wer berechnet den Grundsteuerwert? Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert anhand Ihrer Angaben und amtlicher Daten wie dem Bodenrichtwert. Sie erhalten dazu Bescheide.

Warum zahle ich mehr als mein Nachbar im anderen Ort? Weil jede Gemeinde ihren eigenen Hebesatz festlegt. Bei gleichem Messbetrag führt ein höherer Hebesatz zu einer höheren Grundsteuer.

Müssen Mieter die Grundsteuer zahlen? Indirekt ja: Die Grundsteuer ist umlagefähig und kann über die Nebenkosten an die Mieter weitergegeben werden, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist.

Passende Rechner

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