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Ehrenamtspauschale Rechner (840 € Freibetrag)

Berechne den steuerfreien Anteil deiner ehrenamtlichen Vergütung: bis 840 € im Jahr bleiben nach § 3 Nr. 26a EStG steuer- und sozialabgabenfrei (Stand 2026).

Aktualisiert: 2026-06-19

Ergebnis

Steuerfreier Anteil 600
Steuerpflichtiger Anteil 0
Nicht genutzter Freibetrag Verfällt am Jahresende und ist nicht übertragbar. 240

Formel: Steuerfrei = min(Einnahmen, Freibetrag); Steuerpflichtig = max(Einnahmen − Freibetrag, 0)

Eingaben ändern sich live – keine Anmeldung, keine Daten verlassen deinen Browser.

Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG begünstigt nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeiten für gemeinnützige Vereine, Kirchen oder öffentliche Einrichtungen, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen – etwa Vorstands-, Kassen- oder Platzwarttätigkeiten. Stand 2026 bleiben bis zu 840 € im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei. Dieser Rechner ermittelt deinen steuerfreien Anteil und einen eventuell verbleibenden steuerpflichtigen Rest.

So funktioniert's

  1. Trage deine gesamten Jahres-Einnahmen aus dem Ehrenamt ein.
  2. Belasse den Freibetrag bei 840 € oder passe ihn an.
  3. Lies den steuerfreien und den steuerpflichtigen Anteil ab.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale?

Stand 2026 beträgt der Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG 840 € pro Jahr. Bis zu diesem Betrag bleiben die Einnahmen steuer- und sozialabgabenfrei.

Worin liegt der Unterschied zur Übungsleiterpauschale?

Die Übungsleiterpauschale (3.000 €) gilt für pädagogisch oder pflegerisch ausgerichtete Tätigkeiten. Die Ehrenamtspauschale (840 €) deckt sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten wie Vorstands- oder Verwaltungsarbeit ab.

Gilt der Freibetrag pro Verein?

Nein, der Freibetrag wird personenbezogen einmal pro Jahr gewährt. Einnahmen aus mehreren begünstigten Ehrenämtern werden zusammengerechnet.

Kann ich beide Pauschalen nutzen?

Für dieselbe Tätigkeit ist nur eine Pauschale möglich. Übst du verschiedene Tätigkeiten aus, kann unter Umständen für jede die jeweils passende Pauschale gelten.

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