Ehrenamtspauschale Rechner (840 € Freibetrag)
Berechne den steuerfreien Anteil deiner ehrenamtlichen Vergütung: bis 840 € im Jahr bleiben nach § 3 Nr. 26a EStG steuer- und sozialabgabenfrei (Stand 2026).
Aktualisiert: 2026-06-19
Ergebnis
Formel: Steuerfrei = min(Einnahmen, Freibetrag); Steuerpflichtig = max(Einnahmen − Freibetrag, 0)
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So funktioniert's
- Trage deine gesamten Jahres-Einnahmen aus dem Ehrenamt ein.
- Belasse den Freibetrag bei 840 € oder passe ihn an.
- Lies den steuerfreien und den steuerpflichtigen Anteil ab.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale?
Stand 2026 beträgt der Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG 840 € pro Jahr. Bis zu diesem Betrag bleiben die Einnahmen steuer- und sozialabgabenfrei.
Worin liegt der Unterschied zur Übungsleiterpauschale?
Die Übungsleiterpauschale (3.000 €) gilt für pädagogisch oder pflegerisch ausgerichtete Tätigkeiten. Die Ehrenamtspauschale (840 €) deckt sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten wie Vorstands- oder Verwaltungsarbeit ab.
Gilt der Freibetrag pro Verein?
Nein, der Freibetrag wird personenbezogen einmal pro Jahr gewährt. Einnahmen aus mehreren begünstigten Ehrenämtern werden zusammengerechnet.
Kann ich beide Pauschalen nutzen?
Für dieselbe Tätigkeit ist nur eine Pauschale möglich. Übst du verschiedene Tätigkeiten aus, kann unter Umständen für jede die jeweils passende Pauschale gelten.
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