Nebenjob-Hinzuverdienst-Rechner
Berechne, was vom Nebenjob bleibt: Monats- und Jahresverdienst, der Abstand zur Minijob-Grenze und der Effekt eines geschätzten Steuersatzes auf den Zuverdienst.
Aktualisiert: 2026-06-19
Ergebnis
Formel: Monatsverdienst = Stundenlohn × Stunden/Monat ; Netto-Zuverdienst = Monatsverdienst × (1 − Grenzsteuersatz%)
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So funktioniert's
- Trage den Brutto-Stundenlohn deines Nebenjobs ein.
- Gib die monatlichen Arbeitsstunden an.
- Schätze deinen Grenzsteuersatz (Minijob oft 0 %, Steuerklasse VI deutlich höher).
- Lies Netto-Zuverdienst und Abstand zur Minijob-Grenze ab.
Häufige Fragen
Wann bleibt der Nebenjob steuerfrei?
Bei einem Minijob kann der Arbeitgeber die Steuer pauschal übernehmen, dann bleibt der Verdienst für dich brutto wie netto. Versteuerst du den Minijob über die Lohnsteuerkarte oder hast du einen zweiten regulären Job, fällt Lohnsteuer an.
Was ist Steuerklasse VI?
Ein zweiter sozialversicherungspflichtiger Job wird über Steuerklasse VI abgerechnet – die mit dem höchsten Abzug, da hier kein Grundfreibetrag berücksichtigt wird. Über die Steuererklärung kann sich am Jahresende ein Teil ausgleichen.
Ist der Steuersatz im Rechner exakt?
Nein. Der Grenzsteuersatz ist eine grobe Schätzung zur Orientierung (Stand 2026). Die tatsächliche Belastung hängt von deinem Gesamteinkommen, Steuerklasse und Sozialabgaben ab.
Darf mein Arbeitgeber den Nebenjob verbieten?
Eine generelle Nebentätigkeit darf nicht pauschal untersagt werden. Sie kann aber eingeschränkt sein, wenn sie mit dem Hauptjob konkurriert oder deine Arbeitsleistung beeinträchtigt. Oft besteht eine Anzeigepflicht.
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