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Nebenjob-Hinzuverdienst-Rechner

Berechne, was vom Nebenjob bleibt: Monats- und Jahresverdienst, der Abstand zur Minijob-Grenze und der Effekt eines geschätzten Steuersatzes auf den Zuverdienst.

Aktualisiert: 2026-06-19

Ergebnis

Netto-Zuverdienst pro Monat Bruttoverdienst abzüglich des geschätzten Grenzsteuersatzes. 450
Brutto-Zuverdienst pro Monat 450
Abstand zur Minijob-Grenze Negativ bedeutet: Du liegst über der Minijob-Grenze. 153
Netto-Zuverdienst pro Jahr 5.400

Formel: Monatsverdienst = Stundenlohn × Stunden/Monat ; Netto-Zuverdienst = Monatsverdienst × (1 − Grenzsteuersatz%)

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Wer neben dem Hauptjob etwas dazuverdient, sollte wissen, was netto übrig bleibt. Entscheidend ist die Art des Nebenjobs: Ein Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze kann pauschal versteuert beim Arbeitnehmer komplett brutto = netto sein. Ein zweiter regulärer Job läuft dagegen über die ungünstige Steuerklasse VI. Dieser Rechner zeigt deinen Brutto- und Netto-Zuverdienst und den Abstand zur Minijob-Grenze – der Steuersatz ist eine Schätzung.

So funktioniert's

  1. Trage den Brutto-Stundenlohn deines Nebenjobs ein.
  2. Gib die monatlichen Arbeitsstunden an.
  3. Schätze deinen Grenzsteuersatz (Minijob oft 0 %, Steuerklasse VI deutlich höher).
  4. Lies Netto-Zuverdienst und Abstand zur Minijob-Grenze ab.

Häufige Fragen

Wann bleibt der Nebenjob steuerfrei?

Bei einem Minijob kann der Arbeitgeber die Steuer pauschal übernehmen, dann bleibt der Verdienst für dich brutto wie netto. Versteuerst du den Minijob über die Lohnsteuerkarte oder hast du einen zweiten regulären Job, fällt Lohnsteuer an.

Was ist Steuerklasse VI?

Ein zweiter sozialversicherungspflichtiger Job wird über Steuerklasse VI abgerechnet – die mit dem höchsten Abzug, da hier kein Grundfreibetrag berücksichtigt wird. Über die Steuererklärung kann sich am Jahresende ein Teil ausgleichen.

Ist der Steuersatz im Rechner exakt?

Nein. Der Grenzsteuersatz ist eine grobe Schätzung zur Orientierung (Stand 2026). Die tatsächliche Belastung hängt von deinem Gesamteinkommen, Steuerklasse und Sozialabgaben ab.

Darf mein Arbeitgeber den Nebenjob verbieten?

Eine generelle Nebentätigkeit darf nicht pauschal untersagt werden. Sie kann aber eingeschränkt sein, wenn sie mit dem Hauptjob konkurriert oder deine Arbeitsleistung beeinträchtigt. Oft besteht eine Anzeigepflicht.

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