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Recht & Soziales

Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag einfach erklärt

Wie lang ist meine Kündigungsfrist? Verständlich erklärt: gesetzliche Fristen, Staffelung nach Betriebszugehörigkeit und was im Arbeitsvertrag steht.

Aktualisiert: 2026-06-18

Wer seinen Job wechseln möchte oder eine Kündigung erhält, stößt schnell auf die Frage: Wie lange dauert es eigentlich, bis das Arbeitsverhältnis endet? Die Kündigungsfrist regelt genau das. Sie sorgt dafür, dass beide Seiten Zeit haben, sich auf die neue Situation einzustellen.

Was ist eine Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem letzten Arbeitstag. In dieser Zeit läuft das Arbeitsverhältnis ganz normal weiter: Es wird gearbeitet und Gehalt gezahlt, sofern keine Freistellung vereinbart wird. Die Frist gilt grundsätzlich für beide Seiten – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer.

Welche Frist gilt, ergibt sich aus mehreren Quellen, die in dieser Reihenfolge geprüft werden:

  • Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ein Tarifvertrag
  • die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Eine vertragliche Frist darf für den Arbeitnehmer in der Regel nicht ungünstiger sein als die gesetzliche. Ein Tarifvertrag kann hingegen eigene Fristen festlegen.

Die gesetzliche Grundfrist

Ohne abweichende Vereinbarung gilt für Arbeitnehmer üblicherweise eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das bedeutet: Du kannst entweder zur Monatsmitte oder zum Monatsletzten kündigen, jeweils mit vier Wochen Vorlauf.

Für den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit zunehmender Dauer des Arbeitsverhältnisses. Die Staffelung ist gesetzlich vorgegeben und reicht von einem Monat bei kurzer Betriebszugehörigkeit bis zu sieben Monaten nach sehr langer Beschäftigung. Die genaue Frist hängt also davon ab, wie viele Jahre jemand im Betrieb war.

Die Staffelung nach Betriebszugehörigkeit

Je länger jemand beschäftigt war, desto länger muss der Arbeitgeber im Voraus kündigen. Die Stufen orientieren sich an der Anzahl der vollendeten Beschäftigungsjahre. So soll langjährigen Mitarbeitenden mehr Zeit für die Neuorientierung bleiben. Wie sich die jeweilige Frist im Einzelfall ergibt, lässt sich mit dem Kündigungsfrist-Rechner bequem nachvollziehen, indem du Eintrittsdatum und gewünschten Kündigungstermin eingibst.

Probezeit und Sonderfälle

Während einer vereinbarten Probezeit gilt meist eine kürzere Frist von zwei Wochen. Bei Aufhebungsverträgen wird das Ende des Arbeitsverhältnisses frei vereinbart – hier gibt es keine feste Frist. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beendet das Verhältnis sofort, sie ist aber an strenge Voraussetzungen gebunden.

Wichtig ist außerdem der Zugang der Kündigung: Die Frist beginnt erst, wenn das Schreiben tatsächlich beim Empfänger angekommen ist, nicht schon beim Abschicken. Eine Kündigung muss zudem schriftlich auf Papier mit Unterschrift erfolgen – eine E-Mail oder SMS reicht nicht aus.

Praktische Hinweise

Prüfe vor einer Kündigung immer zuerst deinen Arbeitsvertrag und einen eventuell geltenden Tarifvertrag. Achte darauf, den richtigen Kündigungstermin zu treffen, damit das Verhältnis nicht versehentlich einen Monat später endet als geplant. Wer eine Kündigung erhält und über eine mögliche Abfindung nachdenkt, sollte die Frist für eine Kündigungsschutzklage im Blick behalten, die sehr kurz ist.

Häufige Fragen

Kann der Arbeitgeber eine längere Kündigungsfrist verlangen als ich? Im Vertrag dürfen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedliche Fristen stehen, allerdings darf die Frist für den Arbeitnehmer nicht länger sein als die für den Arbeitgeber. Vereinbarte Verlängerungen müssen also für beide Seiten gelten.

Wann beginnt die Kündigungsfrist? Mit dem Zugang des Kündigungsschreibens beim Empfänger. Wirf das Schreiben also rechtzeitig in den Briefkasten oder lass den Zugang nachweisen.

Gilt die Frist auch in der Probezeit? In der Probezeit ist meist eine verkürzte Frist von zwei Wochen vorgesehen. Steht im Vertrag nichts anderes, kann zu jedem beliebigen Tag gekündigt werden.

Diese Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen sollte eine Fachperson hinzugezogen werden.

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