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Wohnfläche-Rechner (Raumflächen addieren)

Berechne die Wohnfläche aus bis zu fünf Räumen und einer Dachschräge – mit anrechenbaren Anteilen nach Wohnflächenverordnung für Balkon und niedrige Bereiche.

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Wohnfläche gesamt 65
Räume volle Höhe 60
Anrechenbar Dachschräge 3
Anrechenbar Balkon/Terrasse 2

Formel: Wohnfläche = Σ Raumflächen + niedrige Fläche × 50 % + Balkonfläche × Balkonfaktor

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Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt, wie Flächen anzurechnen sind: Räume ab 2 m lichter Höhe zählen voll, Flächen zwischen 1 m und unter 2 m (typische Dachschrägen) nur zur Hälfte und Bereiche unter 1 m gar nicht. Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel zu 25 %, höchstens zu 50 % angerechnet.

So funktioniert's

  1. Flächen aller Räume mit voller Raumhöhe (ab 2 m) eintragen.
  2. Flächen unter Dachschrägen mit 1 bis unter 2 m Höhe separat erfassen.
  3. Balkon- oder Terrassenfläche eingeben und den Anrechnungsfaktor wählen.
  4. Gesamte Wohnfläche nach WoFlV ablesen.

Häufige Fragen

Wie werden Dachschrägen angerechnet?

Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m zählen voll, Flächen von 1 m bis unter 2 m zur Hälfte und Bereiche unter 1 m Höhe werden gar nicht mitgerechnet.

Zählt der Balkon zur Wohnfläche?

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden nach WoFlV in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte angerechnet. Wähle den Faktor passend zur Qualität der Fläche.

Was zählt nicht zur Wohnfläche?

Nicht zur Wohnfläche gehören Kellerräume, Heizungs- und Waschräume, Garagen sowie Treppen mit mehr als drei Stufen. Auch Zubehörräume zählen nicht mit.

Warum ist die genaue Wohnfläche wichtig?

Die Wohnfläche ist Grundlage für Miete, Nebenkostenumlage und Kaufpreis pro Quadratmeter. Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % von der vereinbarten ab, kann eine Mietminderung in Betracht kommen.

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