Nach dem Auszug steht dir deine Mietkaution grundsätzlich zurück – abzüglich berechtigter Forderungen des Vermieters. Du brauchst deinen Mietvertrag, das Übergabeprotokoll und Belege zu deinen Kautionszahlungen. Diese Anleitung zeigt, wie du strukturiert vorgehst. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Schritt 1: Auszug und Übergabeprotokoll vorbereiten
Dokumentiere den Zustand der Wohnung beim Auszug mit Fotos und einem Übergabeprotokoll. Halte vereinbarte Schönheitsreparaturen und eventuelle Mängel fest. Ein sauberes Protokoll ist deine wichtigste Grundlage, falls es später Streit gibt.
Schritt 2: Wohnung übergeben und Zählerstände erfassen
Übergib die Wohnung besenrein bzw. wie vereinbart und notiere alle Zählerstände (Strom, Gas, Wasser) mit Datum. Lass das Übergabeprotokoll von beiden Seiten unterschreiben und behalte eine Kopie.
Schritt 3: Frist zur Rückzahlung kennen
Der Vermieter darf die Kaution für eine angemessene Prüffrist einbehalten. Üblich sind je nach Situation einige Monate, insbesondere wenn noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht. Einen Teil dafür darf er oft länger zurückhalten.
Schritt 4: Abrechnung und Einbehalte prüfen
Prüfe genau, ob und wofür der Vermieter etwas einbehält. Nur berechtigte Forderungen wie offene Miete oder vereinbarte Reparaturen sind zulässig – normale Abnutzung nicht. Deine Kautionssumme samt Zinsen kannst du mit dem Kaution-Rechner nachvollziehen.
Schritt 5: Kaution schriftlich anfordern
Fordere die Rückzahlung schriftlich an und setze eine konkrete Frist mit Bankverbindung. Verweise auf das Übergabeprotokoll und den ordnungsgemäßen Zustand. Behalte einen Nachweis über den Versand.
Schritt 6: Bei Verzug mahnen oder rechtliche Schritte
Zahlt der Vermieter trotz Frist nicht, schicke eine schriftliche Mahnung. Reagiert er weiterhin nicht oder behält er unberechtigt ein, kannst du rechtliche Schritte prüfen. Beratung bieten Mieterverein oder ein Fachanwalt.
Tipps
- Fotografiere die Wohnung beim Ein- und beim Auszug aus denselben Perspektiven.
- Bewahre Quittungen über deine Kautionszahlung und einen eventuellen Kautionssparvertrag auf.
- Reagiere zügig auf eine Nebenkostenabrechnung, damit die Restkaution nicht unnötig blockiert bleibt.
Häufige Fragen
Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten? Eine angemessene Prüffrist; einen Teil oft länger, solange eine Nebenkostenabrechnung aussteht. Die Dauer richtet sich nach dem Einzelfall.
Bekomme ich Zinsen auf die Kaution? Die Kaution ist getrennt und verzinst anzulegen; die Zinsen stehen grundsätzlich dir zu.
Darf der Vermieter für Renovierung einbehalten? Nur bei wirksam vereinbarten und tatsächlich fälligen Reparaturen, nicht für normale Gebrauchsspuren.